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Hans-Peter Uhl
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Frage von Dr. Volker R. J. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Dr. Volker R. J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich bin Bürger Ihres Wahlkreises in München und wende mich an Sie wegen folgender Problematik:

Als in der Habilitation stehender Oberarzt der Frauenklinik der TU München benötige ich für meine wissenschaftliche Arbeit und vielfältigen Publikationen weltweit regelmäßig Kopien von Artikeln aus Zeitschriften und Büchern. Sie werden von Bibliotheken gefertigt (aus von dort gekauften Originalzeitschriften und –büchern eingescannt) und per E-Mail an mich versandt. Die Kosten dafür liegen bei 5 Euro pro Artikel. Darin enthalten ist eine Urheberabgabe, die an Verlage und Autoren abgeführt wird.

Durch die vorgesehene Formulierung in § 53a Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll eine elektronische Lieferung zukünftig nur noch dann möglich sein, wenn der Verlag nicht selbst seine Artikel im Internet gegen Kosten zum Abruf anbietet. Dabei entständen mir Kosten von bis zu 30 Euro pro Artikel. Dieses Geld erhält allein der Verlag, der Autor geht leer aus.

Das ist für mich wirtschaftlich nicht tragbar. Es wird dazu führen, dass mir Informationen aus Zeitschriften und Büchern zum großen Teil nicht mehr zur Verfügung stehen werden, da ich mir einen solch teuren Zugriff nicht leisten kann. Die wissenschaftlichen Publikationen, die ein Leistungskriterium der Elite-Uni TU München sind, werde ich so in Zukunft entweder nicht erbingen oder nicht finanzieren können.

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Formulierung von § 53a UrhG gefordert, dass diese neue wissenschaftsfeindliche Bedingung entfällt.
§ 53a soll so lauten:

„Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als grafische Datei zulässig.“

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass § 53a UrhG so wie vom Bundesrat gefordert formuliert wird. Damit ist der Zugang zur wissenschaftlichen Information auch zukünftig bezahlbar und sichergestellt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Volker R. Jacobs
Oberarzt der Frauenklinik TUM
Tel. 089-4140-542

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Jacobs,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Kopienversand per E-mail. Im Folgenden will ich Ihnen die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion mitteilen:

Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Dokumente nur dann über die Bibliotheken per E-mail übermittelt werden dürfen, wenn der Verlag selbst kein Onlineangebot vorhält. Gerade hierdurch wird ein nicht unerheblicher Druck auf die Verlage ausgeübt, solche Onlineangebote vorzuhalten, die in aller Regel deutlich nutzerfreundlicher sind als der Kopienversand von starren Grafik-Dateien. Die Neuregelung schafft damit einen Ausgleich zwischen den Interessen von Wissenschaftsverlagen und Nutzern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abonnierung einer Zeitschrift in der Praxis immer mehr in den Hintergrund rückt und gerade durch die elektronische Verfügbarkeit im Internet ein Zugriff nun öfter auf einzelne Artikel erfolgt. Ökonomisch sind die Verlage daher auf eine Verwertung der einzelnen Artikel angewiesen, die ihnen aber faktisch unmöglich gemacht wird, wenn die Bibliotheken dies uneingeschränkt zum Selbstkostenpreis erledigen dürften. Das wirkt sich selbstverständlich langfristig auch negativ auf die Autoren aus, weil durch den Rückgang der Abonnements vermehrt Zeitschriften eingestellt werden müssen.

Daher ist es meines Erachtens vertretbar und richtig, den Nutzer grundsätzlich auf das Angebot der Verlage zu verweisen, wenn er die Information auf elektronischem Weg erhalten will. Auch die Verlage dürften ein erhebliches Interesse daran haben, die Preise für einen Artikel in einem bezahlbaren Rahmen zu halten. Der Gesetzentwurf schließt zudem Koppelungsgeschäfte irgendwelcher Art aus, da eine Bibliothek nur dann als Aufsatzlieferant ausscheidet, wenn der Artikel für sich genommen vom Nutzer nach dessen Wahl von Ort und Zeit durch den Verlag bezogen werden kann. Alleine dadurch ist ein Schub für nutzerfreundliche Verlags-Onlineangebote zu erwarten.

Gleichwohl setze ich darauf, dass die Verlage sich mit dem Bibliothekenverband schnellstmöglich über eine praktikable Lösung einigen werden. Für den Bereich der Versendung von Dokumenten ins nicht-deutschsprachige Ausland gibt es bereits eine Vereinbarung. Daran anknüpfend haben die Verlage im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschusses zur Urheberrechtsnovelle ihre Bereitschaft zur Ausweitung dieser Regelung auf die deutschsprachigen Länder signalisiert. Damit ist sowohl den Verlagen als auch den Nutzern besser gedient.

Schließlich darf ich noch auf folgendes hinweisen: Die von Ihnen kritisierte geplante Regelung zum Kopienversand durch Bibliotheken bezieht sich ausschließlich auf den elektronischen Versand, demnach im Wesentlichen auf den Versand per E-mail. Der Post- und Fax-Versand der Bibliotheken bleibt auch nach der geplanten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ohne Einschränkung möglich. Er stellt damit nach wie vor – unabhängig von der künftigen Entwicklung der von den Verlagen geforderten Kosten für die Nutzung ihrer Online-Angebote – eine äußerst kostengünstige Möglichkeit dar, die gewünschten Beiträge zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB