Frage von Florian S. • 04.12.2015
Frage an Hans-Peter Uhl von Florian S.
"Werden die Abgeordneten, die für einen Kriegseintritt gestimmt haben, eigentlich wegen "Vorbereitung eines Angriffskrieges" (Deutschland darf sich per Gesetz ja nur verteidigen) angeklagt, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass die Zustimmung aufgrund eines fehlenden völkerrechtlichen Mandats nicht rechtens war?"
Antwort von Hans-Peter Uhl CSU • 07.12.2015
Sehr geehrter Herr Schoemer,
das wird man abwarten müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB