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Hans-Peter Uhl
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Frage von Max M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Max M.

Sehr geehrter Herr Uhl,
ich habe heute Ihre Bundestagsrede im TV verfolgt deswegen stellt sich mir die Frage was leisten unsere Volksverteter schon das 10% Diätenerhöung berechtigt währen, während es bei uns Renter gibt die mit 500 Euro über die Runde kommen müssen.

Durch die beschlossene Diätenerhöhung Frage ich Sie wann wird endlich ein Gesetz beschlossen wenn Politiker oder Staatssekretäre Steuergelder verschwenden mit Haft ohne Bewährung rechnen müssen oder das die mit dem eigenen Vermögen haften.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

Sie werden mir gewiss darin zustimmen, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung egal zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß, auf öffentliche Kritik stoßen wird. Deshalb ist mir – wie auch allen anderen Bundespolitikern – sehr daran gelegen, dass Änderungen im Abgeordnetenrecht für die Öffentlichkeit absolut transparent und nachvollziehbar erfolgen.

Was die Anpassung der Diäten angeht, so halte ich die Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 als durchaus angemessen. Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte erhalten im Übrigen eine ähnlich hohe Entschädigung. Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen, die im Deutschen Bundestag getroffen werden und der enormen Arbeitsbelastung an allen sieben Wochentagen in Berlin und im Wahlkreis, sollten Bundestagsabgeordnete meiner Meinung nach finanziell nicht schlechter als Landräte oder Bürgermeister gestellt werden. Zudem stellt die Anpassung der Diäten an die Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht lediglich die Umsetzung einer nun seit bereits 18 Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung dar. Wenn Sie die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung im Zeitverlauf verfolgen, müsste Ihnen auch auffallen, dass es im Zeitraum von 2003-2007 und von 2009-2011 keine Erhöhung der Diäten gab. Außerdem ist die Anpassung der Diäten an die künftige Lohnentwicklung in Deutschland sachgerecht und transparent. Bisherige Erhöhungen erfolgten eher willkürlich. In Zukunft kann es nun auch Abschläge geben, sollten die allgemeinen Löhne zurückgehen.

Zu Ihrer letzten Frage möchte ich nur anmerken, dass die Gesetze mit Bezug auf das Verhalten von Abgeordneten sukzessive verschärft werden, z.B. mit der Neuregelung der Abgeordnetenbestechung. Letztendlich ist man als Politiker jedoch viel stärker seinen Wählern und seinem Gewissen verpflichtet. Bitte glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass diese Verpflichtung für mich sehr viel stärker wiegt als jedes zu erlassende Gesetz in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl