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Hans-Peter Uhl
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Frage von Kersten M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Kersten M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Uhl!

Sie als mein Abgeordneter und als Jurist können mir bestimmt folgende Frage beantworten:

Wie sehen Lösungsansätze Ihrer Partei in München aus, um kranken Menschen in Bayern den Weg zu einem Rezept oder zur Eigenversorgung mit der Heilpflanze Hanf aus?

Es geht mir NICHT um eine Freigabe zum Zwecke des Berauschens (s. Paragraph 2 Arzneimittelgesetz) sondern rein um ausgewiesenen Medizinischen Hanf!

Gerade vor dem Hinblick einer Altersgesellschaft mit steigender Seniorenzahl und der Verschlechterung der Volksgesundheit wäre ein kostengünstiges und thc-reduziertes Medikament doch eine sinnvolle Alternative?

Wie Sie ja wissen, wird von der Münchner Justiz hier ein äußerst strenger Kurs gefahren, eigentlich gibt es in Bayern eine Freimenge von 6 Gramm, in der Praxis ist davon leider nur sehr selten etwas zu merken.

Sehr schade, der Freistaat Bayern hat doch auch Vorbildfunktion in der BRD und sollte doch im Hinblick auf das 1994er BVG Urteil ("Cannabis-Urteil") mit einem vernünftigen aber auch humanem Modell vorangehen. Politik & Justiz.

Berliner Verhältnisse will hier niemand. Gott bewahre ...

Gut verständlich in einer traditionsreichen und ordentlichen Stadt wie München, aber es betrifft auch hier in München leider sehr viele Patienten, die dann nicht selten entweder in der JVA oder in einem BKH landen und eigentlich nur krank sind. Nicht suchtkrank, sondern krank (MSP, Krebs, ADHS, Tourette, Depressionen, Grüner Star usw.).

Das kann doch nicht angehen, dass bei uns kranke Menschen ins Gefängnis geworfen werden oder in der Psychiatrie landen, nur weil sie selbst Heilung oder Linderung mit einer deutschen Traditionspflanze verschaffen!

Verwaisen will ich in diesem Zusammenhang auch auf die sehr gute Informationsquelle "Schildower Kreis", einem Zusammenschluß von über 100 renommierten Juristen, die sich für eine Verschreibung von medizinischem Cannabis einsetzen.

Liebe Grüße
Kersten Martini

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Martini,

in diese spezielle Diskussion bin ich persönlich bislang nicht involviert. Meines Wissens gibt es hierzu in Bayern bzw. in München aber keine Sondersituation.

Mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (auf Bundesebene) wurde es bereits ermöglicht, dass Cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland zugelassen werden können. Damit ist die Grundlage gelegt, dass intensiv auf diesem Gebiet geforscht und Cannabishaltige Fertigarzneimittel zukünftig für weitere Indikationen zugelassen werden können und damit nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung in klarer Dosierung für die Therapie zur Verfügung stehen.
http://www.cducsu.de/themen/gesundheit/weg-fuer-eine-medikation-mit-medizinischem-cannabis-ist-aufgezeigt

Für eine Vertiefung in die Thematik möchte ich Sie höflich bitten, sich an ein Mitglied des Gesundheitsausschusses zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl