Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Rainer H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
Sie haben mittlerweile mehrfach beteuert, das Waffenrecht nicht mehr verschärfen zu wollen.

Wie deckt sich Ihre Aussage denn nun mit dem erklärten Ziel der Innenministerkonferenz, dieses nun gerade doch wieder zu versuchen ?

Ich zitiere die BR-Drs. 577/09:
"Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen, -ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten; -wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann."

Dieser Beschluss ist brandneu und er hat das erklärte Ziel der SPD- und CDU-Innenminister, dem legalen Waffenbesitzer erneut weitere Steine in den Weg zu legen.
mit freundlichen Grüßen
Rainer Hellmuth

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hellmuth,

der von Ihnen zitierte Beschluss der IMK geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das - wie im dortigen Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbart - in der Tat ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für den Schießsport anstrebt.

Der Beschluss beschränkt sich allerdings auf eine Prüfbitte an das BMI. Dazu muss man wissen: Prüfaufträge werden in der IMK regelmäßig von allen Ländern mitgetragen, woraus aber keinesfalls geschlossen werden darf, dass sich in der Sache selbst alle Länder die Position des Antragstellers zu eigen machen. So hat z.B. der Bayerische Innenminister eine Protokollnotiz abgegeben, wonach Bayern keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung sehe, nachdem ein Verbot bereits 2009 geprüft worden war. Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der Bundesrat die Bundesregierung mit Entschließung vom 10.7.2009 u. a. zu prüfen aufgefordert, ob ein solches Verbot wegen der Deliktrelevanz großkalibriger Kurzwaffen erforderlich sei (BR-Drs. 577/09 [Beschluss]); die Bundesregierung hatte dazu mit Schreiben vom 27.1.2010 an den Bundesrat Stellung genommen und ein Verbot abgelehnt; siehe die Unterrichtung der Bundesregierung zu BR-Drs. 577/09 [Beschluss]: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0577-09B(zu).pdf

An der Einschätzung, die der damalige Gesetzgeber (CDU/CSU und FDP) geteilt hat, besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Jedenfalls gibt es bei CDU und CSU nach wie vor keine Absicht, das Waffenrecht zu verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl