Frage an Hans-Peter Uhl von Peter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort auf Herrn Kenneth Smith. Sie schrieben, ich zitiere:
"In der Tat stellen die Formulierungen "technische Entwicklung" und "Praktikabilität" auf den Aspekt der technischen Sicherung ab. Wir streben jedoch nur redaktionelle Änderungen an. Wie ich in meiner Pressemitteilung bereits ausdrücklich erklärt habe, ist keine Verschärfung des Waffenrechts geplant, weder in Bezug auf Waffenschränke noch sonst." Zitat Ende.
Was verstehen Sie unter "nur redaktionelle Änderungen"?
Was verstehen Sie unter "technische Entwicklung"?
Was verstehen Sie unter "Praktikabilität"?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Günzel-Jugel
Sehr geehrter Herr Günzel-Jugel.
§36 WaffG enthält Bezugnahmen auf DIN und VDMA-Normen, die redaktionell zu ändern sind, sofern sich die Bezeichnungen geändert haben. Absatz 5 enthält zudem die Klausel, "unter Berücksichtigung des Standes der Technik" die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen anzupassen. Wie gesagt: Uns geht es hierbei nicht darum, die Anforderungen zu verschärfen. Aber womöglich - konkrete Pläne gibt es dazu nicht - können, soweit praktikabel, alternative Sicherungssysteme zugelassen werden, die von Waffenbesitzern dann optional genutzt werden könnten, natürlich ohne einen Umrüstungszwang.
Ich weiß nicht, wie oft ich dies noch wiederholen muss: Weder ich persönlich noch meine Fraktion noch meines Wissens nach die SPD streben Verschärfungen des Waffenrechts an.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl