Frage an Hans-Peter Uhl von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
in einer Pressemitteilung geben Sie an, dass es keine Verschärfungen des Waffenrechts in einer Großen Koalition geben soll. Auch wurden keine Verschärfungen vereinbart.
http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/5179-Uhl-Keine-Verschaerfung-des-Waffenrechts-beabsichtigt/
Es sollen nur Formulierungen in Bezug auf technische Entwicklungen hin angepaßt werden.
Könnte eine solche Anpassung auch bedeuten, daß z.B. Formulierungen, wie im § 36 Abs. 5 WaffG und der Bezug zu biometrischen Sicherungen aus dem Gesetz wieder entfernt werden könnte, oder anders herum, diese nun zur Pflicht werden?
Zitat:
n § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber ermöglicht, unter Berücksichtigung des Standes der Technik Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln.
Zitat Ende
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen2009.pdf?__blob=publicationFile
Oder das hier die Aufbewahrungsvorschriften dahingehend angepaßt werden, dass die heutigen Sicherheitsstandards bei Waffenschränken nach oben korregiert werden können, dass also für Langwaffen ein Schrank der Stufe "A" nicht mehr ausreichend wäre und mindestens die Stufe "B" vorgeschrieben werden würde?
Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
unsere Einigung mit der SPD in der Arbeitsgruppe Innen und Recht hat in folgendem Wortlaut Eingang gefunden in den Koalitionsvertrag:
„Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln.“
In der Tat stellen die Formulierungen „technische Entwicklung“ und „Praktikabilität“ auf den Aspekt der technischen Sicherung ab. Wir streben jedoch nur redaktionelle Änderungen an. Wie ich in meiner Pressemitteilung bereits ausdrücklich erklärt habe, ist keine Verschärfung des Waffenrechts geplant, weder in Bezug auf Waffenschränke noch sonst.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl