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Hans-Peter Uhl
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Frage von Axel R. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Axel R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Uhl,

aus Ihrer Antwort auf meine Frage entnehme ich, Sie gehen selbst davon aus, daß der Rentenbeitragszahler für allgemeine Aufgaben aufkommen soll. Ihr letzter
Satz, Zitat:

"Der Bundeszuschuss zur Rente ist außerdem an den Beitragssatz
gekoppelt. Wenn der Beitragssatz nicht gesenkt, sondern unverändert bei
18,9 Prozent belassen wird, um mit dem Geld Schritte gegen Altersarmut zu
finanzieren, dann sinkt auch der Bundeszuschuss nicht."

sagt ja nichts anderes als, daß der Rentenbeitrag, der für den Einzelnen nach der gültigen Rentenformel sinken könnte/müßte, zur Finanzierung von Rentenaufstockung gegen Altersarmut und damit einer staatlichen Leistung herangezogen wird.

Meine Frage lautet daher noch einmal was ich dabei übersehen habe?

Mit freundlichen Grüßen
Axel Rose

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rose,

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Bundeszuschuss zur Rente der mit Abstand größte Einzelposten bei den Ausgaben des Bundes. Auf diese Weise werden staatliche Leistungen bzw. gesellschaftliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Rente finanziert. Die Frage des Beitragssatzes berührt hingegen die Verteilung zwischen aktuellen Beitragszahlern und aktuellen bzw. künftigen Rentenempfängern.

Die geltende Rentenformel ist seit jeher Gegenstand politischer Gestaltung. Insofern könnte man auch Rentenbeiträge als eine Art Steuer und Rentenleistungen als eine Art staatlicher Transferzahlungen interpretieren. Wenn Sie dies im Grundsatz kritisieren als Verwischung klarer Grenzen zwischen Beitrags- und Haushaltsmitteln, so kann ich dies gut verstehen. Aber die Dinge haben sich historisch so entwickelt und wir müssen damit heute behutsam umgehen. Und um auf die Mütterrente zurückzukommen: Der sachliche Zusammenhang zwischen Kindern, die vor Jahrzehnten zur Welt gebracht worden sind, und dem Funktionieren des Umlagesystems in der gesetzlichen Rente ist so eng, dass es mir – zumal unter der Bedingung des Bundeszuschusses - schon vertretbar erscheint, dies über Leistungen der Rentenkasse zu honorieren.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl