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Hans-Peter Uhl
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Frage von Birgit S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Ich betreibe ein kleines Dienstleistungsgewerbe. Wir betreiben hauptsächlich Grünanlagenpflege. Nun begab es sich vor einigen Wochen, dass ich eine Anfrage einer Hausverwaltung erhielt.
Der Mail angehängt war( für mich überraschend ) das Angebot von Biotopia Arbeitsförderungsbetriebe GmbH.
Aus diesem Angebot ging herfor, dass sie zwar einen ganz ähnlichen Stundensatz haben wie ich. Trotzdem bekam ich den Auftrag nicht, denn Biotopia stellt nur 7% Mwst in Rechnung.
Wie kann das sein?
Denn es wird doch immer und immer wieder propagiert, dass Langzeitarbeitslose nur in gemeinnützigen Bereichen eingesetzt werden.
Wie kann es, dann sein, dass ich mit Biotopia konkurieren muß und diese Unternehmen für Grünanlagenpflege nur 7 % Mwst berechen darf ?

Nette Grüße

Birgit Schuster

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schuster,

der mögliche Zielkonflikt ist uns bekannt: Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist ein förderungswürdiger Zweck, allerdings nicht so, dass normale Unternehmen darunter zu leiden haben in Form einer Benachteiligung bei der Auftragsvergabe.

Um diesen Konflikt zu entschärfen haben wir am 20.12.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen, das am 1.4.2012 in Kraft trat. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, sowie etwaigen Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken.

Mehr Dezentralität ermöglicht einen an den örtlichen Erfordernissen orientierten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Sie gewährleistet eigenverantwortliche Gestal-tungsfreiheit der zuständigen Behörden vor Ort.

Wichtig ist besonders eine Qualitätssicherung bei der Leistungserbringung. Deshalb werden grundsätzlich nur noch solche Träger zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen, die einen Qualitätsnachweis in Form einer externen Zulassung, sprich eine Trägerzulassung, erbringen. Das Erfordernis einheitlicher Mindeststandards wirken wir einem möglichem Preisdumping entgegen.
Hier ein Link zum Gesetz: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/gesetz-ampi-bgbl.pdf?__blob=publicationFile

Aber Sie haben Recht: Die ermäßigte Mehrwertsteuer ist die nach wie vor geltende Regel. Diese Steuerbegünstigung für Integrationsunternehmen, die zur Verbesserung von Eingliederungschancen eingeführt wurde, wird womöglich wieder auf den Prüfstand zu stellen sein. Diesbezüglich empfehle ich, Ihr Anliegen meiner Kollegin mit Wahlkreiszuständigkeit, Frau Dr. Maria Böhmer, detailliert darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl