Frage an Hans-Peter Uhl von Mischa K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
wieso haben Sie entschieden, den Transparenz Check dieser Seite nicht zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kunz,
1) Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung: Zu diesem Thema gab es letztes Jahr eine Anhörung im Rechtsausschuss des BT:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/04_Stellungnahmen/index.html
Aus den Stellungnahmen wird deutlich, dass die Sache rechtlich nicht so einfach zu fassen ist wie es zunächst erscheint. Hinzu kommt, dass bei dem Träger eines Abgeordnetenmandats ein genau umgrenzter Pflichtenkreis bisher fehlt. Ein Vergleich mit Amtsträgern ist daher nicht möglich. Der Abgeordnete ist gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG vorrangig seinem Gewissen unterworfen und weder an Weisungen noch an Aufträge gebunden. Bei der Ausübung von Stimmrechten im Parlament spielen naturgemäß politische Gesichtspunkte und damit auch bestimmte Rücksichtnahmen, etwa auf Anliegen im eigenen Wahlkreis, eine Rolle.
2) Eine umfassende Nebenverdienstveröffentlichung halte ich nicht für nötig. Dies wäre einseitig zu Lasten des Datenschutzes der Abgeordneten und würde die Attraktivität des Mandats für erfolgreiche Freiberufler, Unternehmer und Kapitalanleger reduzieren. Dies würde nur den Trend zu Berufspolitikern und zum Beamtenparlament verstärken. Das erscheint mir nicht sinnvoll.
3) Eine sofortige Veröffentlichung von Parteispenden über 10.000 Euro könnte man machen. Aber ich halte dies nicht für nötig. Im finanziellen Rechenschaftsbericht taucht doch alles auf.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl