Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jule S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jule S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Uhl,

die Bundeskanzlerin Merkel hat sich in der Wahlarena zum Adoptionsrecht für Homosexuelle positioniert.

Nun meine Frage an Sie: Wie halten Sie es mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle und der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten würden, weil dieser Punkt für mich und meine Lebenspartnerin wahlentscheidend sein wird!

Es grüßt Sie herzlich
Jule

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

unsere gesamte Politik, nicht zuletzt das aktuelle Regierungsprogramm von CDU und CSU wendet sich entschieden gegen homophobe Tendenzen und die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen, S. 60:
http://www.csu.de/uploads/csucontent/cdu_csu_regierungsprogramm_2013-2017_02.pdf

Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft auf respektable Weise gelebt. Der berechtigte Anspruch gleichgeschlechtlicher Lebenspartner auf Anerkennung und rechtliche Absicherung wird mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz nach geltendem Stand bereits erfüllt. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 17. Juli 2002 (Az.: 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) herausgestellt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe mit anderem Etikett, sondern ein „aliud“ zur Ehe ist – also etwas anderes als diese.

Beim Thema Adoption stehen wir vor dem großen Problem, dass die Zahl der Adoptionsbewerbungen in Deutschland die Zahl der zur Adoption anstehenden Kinder bei weitem übersteigt. Den meisten Paaren, die gern ein Kind adoptieren würden und dazu auch sehr gute Voraussetzungen mitbringen, bleibt dieser Wunsch also auf Dauer verwehrt. Dies ist zumal insofern sehr traurig, da wir ja gleichzeitig jedes Jahr eine bedrückend hohe Zahl von über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen gewärtigen müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Diskussion darüber, ob auch Paare in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften berechtigt werden sollen, sich um eine Adoption zu bewerben, theoretisch überhöht.

Als mehrfacher Vater verstehe ich sehr gut, wenn Sie sich mit Ihrer Partnerin die Möglichkeit einer Kindesadoption wünschen. Natürlich würde ich Ihnen dieses Glück herzlich gern gönnen. Beim Adoptionsrecht ist jedoch nicht nur der Blickwinkel der Bezugspersonen, sondern vor allem der des Kindes maßgeblich. Die gesetzliche Gleichsetzung im Bereich der Volladoptionen würde womöglich das Wohl des Kindes nicht maximal gewichten – zumindest nach unserem heutigen Wissensstand. Dies ist natürlich nicht so gemeint, dass Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften weniger bemüht oder persönlich weniger geeignet wären als Ehepartner, ein Kind gut zu erziehen. Soweit ich weiß gibt es aber noch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse (aus der Psychologie u.a.), welche die Annahme widerlegen könnten, dass aus Sicht des zur Adoption anstehenden Kindes die optimale Konstellation gegeben ist bei einer Mutter und einem Vater. Es gibt ja auch Unterschiede zwischen einer mütterlichen und einer väterlichen Erziehung. Und wie gesagt: Schon für qualifizierte Ehepaare ist es schwierig und teils unmöglich, ein Kind zu adoptieren, weil die ‚Nachfrage‘ das ‚Angebot‘ systematisch übersteigt.

Bei einem generellen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner bin ich daher zurückhaltend, politisch aber nicht prinzipiell dagegen eingestellt. In einigen Jahren werden wir vielleicht über mehr Erfahrungen verfügen über Kinder, die de facto bei gleichgeschlechtlichen Erziehungsberechtigten aufwachsen. Dann kann womöglich auch über das Adoptionsrecht - in verantwortlicher Weise für das Kindeswohl - neu nachgedacht werden. Ein verantwortlicher Gesetzgeber, der die Dinge abstrakt-generell für die Zukunft regelt, muss eine seriöse Abwägung auf wissenschaftlicher Basis vornehmen, in diesem Fall zwischen dem Kindeswohl und den begründeten Interessen der Erwachsenen. Soweit sind wir jetzt noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl