Frage an Hans-Peter Uhl von Isolde G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Uhl,
Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert. Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Freundliche Grüße von Isolde Gietl
Sehr geehrte Frau Gietl,
in der Tat: Es liegt seit mehr als zwei Jahren die einstimmig gefasste Forderung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vor, die bisherige Diskrepanz zwischen berufsrechtlicher Anerkennung von Ausbildungsverfahren und deren sozialrechtlicher Geltung durch gesetzliche Klarstellungen aufzuheben. Ein Konstruktionsfehler im Psychotherapeutengesetz verhindert bislang, dass wissenschaftlich anerkannte Ausbildungsverfahren Zugang zur sozialrechtlichen Anwendung bekommen können. Dieser unhaltbare Zustand behindert die Weiterentwicklung des psychotherapeutischen Angebots: Psychotherapiepatienten werden unter Passungsgesichtspunkten wirksame alternative Therapieangebote vorenthalten.
Unser Ziel ist, dass alle Patienten die Therapie erhalten, die sie benötigen. Ist die Wirksamkeit eines Therapieverfahrens wissenschaftlich erwiesen, werden wir auch für eine sozialrechtliche Anerkennung sorgen. Diesbezüglich bestehende Hindernisse im Psychotherapeutengesetz werden mit der Novellierung genauestens geprüft und beseitigt.
Wir halten ohnehin eine Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten, welche auch die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung löst, für erforderlich. Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist jedoch eine Einbindung der Länder erforderlich. Zur Zeit wird durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, die Ausbildung in Richtung einer Direktausbildung vergleichbar mit dem Medizinstudium weiter zu entwickeln. Sobald umsetzbare Ergebnisse vorliegen, werden wir diese zügig gesetzgeberisch umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl