Frage an Hans-Peter Uhl von Wolfgang M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Als Begründung dieser Maßnahme wird die Terrorgefahr genannt, die angeblich von jedem Piloten ausgehen soll.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern (bis jetzt) nur die harmlose Minderheit der Privatpiloten?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Durch Zahlreiche Gesetze (LuftSiG, Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Abschaffung des Bankgeheimnisses u.s.w.) werden die Bürger zunehmend überwacht und es ist noch kein Ende in Sicht - auch neue Technologien spielen dabei eine große Rolle (TollCollect, Gesundheitskarte, RFID)
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für eine Renaissance der Bürgerrechte - unter besonderer Brücksichtigung der Privatpiloten einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde - werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland versucht wieder einmal, die traurige Nummer eins in der Welt zu sein.
Sehr geehrter Herr Merz,
zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage zum Thema Bürgerrechte bedanken.
Alle Menschen in Deutschland sollen vor Terror, Kriminalität und Vandalismus geschützt sein. Der Schutz von Leib, Leben und Eigentum ist für mich die wichtigste Aufgabe des Staates. Dies hat im Anschluss an die Anschläge vom 11. September 2001 zu umfassenden Reaktionen im Bezug auf die Luftsicherheit der Bundesrepublik Deutschland geführt.
Die Union hat bereits während der parlamentarischen Beratungen stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zu Rot-grün war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendigen Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzesentwurf zu Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat rot-grün sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.
Da sich abzeichnete, dass Rot-grün trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war, das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-grün zu erreichen.
Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten der Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen. Es geht darum, die Zuverlässigkeitsüberprüfung so zu verbessern, dass sie sowohl sicherheitsorientiert ist, als auch im Sinne der Privatpiloten praktikabel ist.
Die Neigung von Rot-grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat Rot-grün hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt – denken sie nur an das Antidiskriminierungsgesetz.
Wir müssen genau hinschauen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Überflüssige und nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit uns nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB