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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Florian G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Florian G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie sagten heute in der Tagesschau, der BND habe nicht die Absicht, Bürger auszuspionieren, sondern über Schlüsselwörter die Gefahr von Terrorismus zu bannen.
Schwer zu glauben in diesen Tagen, nachdem zufällig über Whistleblower herauskam, dass weltweit der amerikanische Geheimdienst Vollzugriff auf Online-Kommunikation hat. Auch der britische Geheimdienst sicherte sich unrechtmäßig Informationen.
Ich denke, als Bürger kann man den Geheimdiensten und Kommunikationsfirmen nicht mehr glauben, nein man darf ihnen nicht mehr glauben.

Welche Garantien können Sie mir geben, die ich auch in 10 Jahren noch einfordern kann, oder ist es dann halt einfach passiert?
Denn sonst sind solche Zusagen wertlos.

mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gränzer,

Alle Nachrichtendienste, auch der BND, sind auf Informationen angewiesen. Ohne die Beschaffung von solchen, auch oftmals nicht offenen, Informationen können sie ihre Aufgabe nicht erfüllen. Insofern ist die Informationsbeschaffung durch Nachrichtendienste nicht bereits von vornherein verwerflich.

Der BND geht einen anderen Weg als die jetzt öffentlich diskutierte Speicherung weitgehend aller Kommunikationsdaten wie dies offenbar die Vereinigten Staaten praktizieren.

Bei der sogenannten strategischen Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes wird ohnehin nur ein Teil der Kommunikation mit dem Ausland erfasst. Aus einer Menge verschiedener Gesprächsverbindungen werden dann mit Hilfe von Suchbegriffen einzelne erfasst und ausgewertet – ein Bruchteil der Kommunikation überhaupt. Der weitaus überwiegende Teil wird erst gar nicht erfasst und wenn doch, nicht gespeichert.

Dieses Verfahren dient dem Schutz unserer Bürger vor Terroranschlägen und organisierter Kriminalität. Es ist im Gesetz genau festgeschrieben. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird beachtet. Deren Inhalte werden kontrolliert gelöscht. Das vom Deutschen Bundestag gewählte Parlamentarische Kontrollgremium überwacht das verfahren. Der Bundesnachrichtendienst gibt hierüber für jeden nachlesbar regelmäßig Bericht.
Angesichts dieser Transparenz verstehe ich Ihren fundamentalen Zweifel („nicht mehr glauben“) nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712773.pdf

Nur so können wir legitime sicherheitsbehördliche Maßnahmen gleichzeitig effektiv und verhältnismäßig ausgestalten. Die zu Unrecht von einigen kritisierten Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung und Quellen- Telekommunikationsüberwachung, bei der nur auf einzelne Computer zugegriffen wird, oder auch die Vorratsdatenspeicherung, bei der ein Teil der Verbindungsdaten für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden sollen, sind ebenso wie die strategische Überwachung zielgerichtete und grundrechtsschonende Maßnahmen. Wir suchen die Nadel im Heuhaufen. Die USA gehen weiter indem sie den ganzen Heuhaufen speichern.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl