Frage an Hans-Peter Uhl von Florian G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
die Bürger mussten leider wieder zwei ziemlich beunruhigende News über die Presse erfahren.
Erst, dass extralegale Tötungen jetzt auch von Deutschland aus gesteuert werden, vom US Stützpunkt AFRICOM in bei Stuttgart und seit einigen Tagen, dass der NSA Vollzugriff auf die Kommunikation von Facebook, Skype usw. hat.
Als Bürger hätte ich mir gewünscht, diese Infos nicht in der Presse lesen zu müssen, sondern von der Bundesregierung zu erhalten, schließlich hat sie die Fürsorgepflicht für die Bürger.
Das Verbraucherschutzministerium, welches für Konsumenten von elektronischen Medien zuständig wäre hat bisher noch keine Publikationen zum Abhörskandal veröffentlicht und bzgl. Drohnenkrieg hat die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Untersuchungen angestellt. Hier wird also voraussichtlich alles weiter laufen wie bisher oder gibt es ein Mindestmaß an Hoffnung, dass die Wildwest-Methoden der Amerikaner zumindest auf deutschem Boden dem Grundgesetz entsprechend verboten werden?
Ist bekannt, wie die Bundesregierung die Bürger vor NSA Spionage zukünftig schützen bzw. mindestens warnen will?
Der bevorstehende Besuch von Obama ist eine gute Gelegenheit unter Freunden die Probleme anzugehen; was ist hierzu in Vorbereitung?
mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Gränzer,
ich verstehe Ihre Verunsicherung. Die Nachrichten der letzten Wochen waren aufwühlend. Doch bevor hierzulande staatliche Stellen „Publikationen“ herausgeben, brauchen sie erst ein einigermaßen detailliertes Wissen und können nicht so leicht wie Medienkommentare und Meinungsmacher aus diversen Einzelmeldungen und Mosaiksteinen scheinbare Gewissheiten konstruieren. Die Bundesregierung nimmt die Meldungen über Spionage, unverhältnismäßige Datensammelei und die damit verbundenen Konflikte zwischen nationalen Rechtsordnungen sehr ernst und spricht sie gegenüber ausländischen Stellen sachlich und lösungsorientiert an, nicht zuletzt gegenüber dem US-Präsidenten während seines Deutschlandbesuchs. Auch der USA-Besuch des Besuch des Bundesinnenministers ist ein Schritt in einem wohl noch langen Prozess der Konsultation: Es gibt in den nationalen Rechtsordnungen völlig konträre Auffassungen zum Datenschutz. Elektronische Kommunikation verläuft jedoch technisch gesehen nicht selten grenzüberschreitend. Ich sehe hier leider keine rasche Lösung, weil wir die USA nicht kurzerhand von unserem Verständnis überzeugen können.
Im Übrigen verweise ich auf diese Antwort:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f383054.html#q383054
Mit freundlichen Grüßen
Uhl