Frage an Hans-Peter Uhl von A. D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich danke für Ihre Antwort vom 17.04.2013 zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
Wäre es nicht sinnvoll ergänzend neue Wege zu beschreiten und an Maßnahmen zur Prävention zu denken die vielleicht bisher nicht bekannt sind?
Wie schon erwähnt überwachen die USA laut Presseberichten sehr viel. Wohl nicht nur die Telefonnummern (Vorratsdatenspeicherung) sondern auch Gesprächsinhalte. Auch für einen langen Zeitraum davor.
Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht für grundgesetzwidrig erklärt worden?
Sehr geehrter Herr D.,
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat die ´Vorratsdatenspeicherung´ NICHT verboten, sondern sie dem Grunde nach ausdrücklich als verfassungsgemäß gebilligt. Zwar war die alte Rechtspraxis nicht normenklar genug formuliert und wurde deshalb für nichtig erklärt. Dasselbe Thema kann jedoch in einem neuen Gesetz verfassungskonform geregelt werden. Hier finden Sie das entsprechende Urteil.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
Hier eine ältere Erklärung von mir:
http://www.theeuropean.de/hans-peter-uhl/7775-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland
Und hier die Informationen des BMI:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaetsbekaempfung/Mindestspeicherfrist/mindestspeicherfrist_node.html
Nachdenken über neue Wege in der Prävention ist immer gut. Dies steht aber nicht in Widerspruch zu meiner These, dass die (bedingte) Verfügbarkeit von Verkehrsdaten für die Gefahrenabwehr einen Beitrag leisten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl