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Hans-Peter Uhl
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Frage von Markus G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Markus G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Uhl,

Sie werden ja nicht müde, jede Gelegenheit zu nutzen, um für die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung zu plädieren. Zuletzt im Deutschlandradio: http://www.dradio.de/nachrichten/201304160900/1

Meine Frage: wie begründen Sie, daß eine Vorratsdatenspeicherung den Bostoner Anschlag _verhindert_ hätte?

Außerdem: spielt die wiederholte Aufgabe von Freiheiten nicht eher den Terroristen in die Hände?

Mit freundlichen Grüßen,
G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grunwald,

1. Ich plädiere NICHT für eine "verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung".

2. Hier finden Sie mein Interview im Original: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2075389/ Daraus können Sie ersehen, dass ich mit keinem Wort behauptet habe, dass sich der Bostoner Anschlag mit einer Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten hätte verhindern lassen. Dies kann momentan nämlich niemand wissen. Ich habe mich im Interview nicht auf Boston bezogen, sondern auf die NSU-Terroristen. Nach deren Aufdeckung wäre es im Sinne der Gewaltprävention hilfreich gewesen, die Verkehrsdaten der Telekommunikation der Tatverdächtigen (ex post) auswerten zu können.

3. Keinesfalls darf jedermanns Verhalten polizeilich ausgeforscht werden. Die Möglichkeiten des Datenabrufs, also der Auswertung von Verkehrsdaten, müsste natürlich gesetzlich eingeschränkt und von der Zustimmung eines Richters abhängig gemacht werden. Insofern verstehe ich nicht, worin die "Aufgabe von Freiheiten" bestehen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl