Frage an Hans-Peter Uhl von A. D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
laut einem Pressebericht auf Heise Online (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uhl-plaediert-nach-Bostoner-Anschlag-fuer-Vorratsdatenspeicherung-1843288.html ) plädieren Sie für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Die kompromisslose Verhinderung von Anschlägen wie in den USA ist ein sehr wichtiges Ziel, welches nicht zur Diskussion steht.
Das Land in dem die Anschläge passiert sind, gehört zu den westlichen Demokratien die wohl wie keine andere Demokratie, auch das Ausland, überwacht.
Was genau versprechen Sie sich jetzt von der Wiedereinführung?
Sehr geehrter Herr D.,
das Originalinterview können Sie hier nachlesen: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2075389/
Meine Aussage ist in anderen Worten: Eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten der Telekommunikation bringt als solche natürlich rein gar nichts gegen Terroranschläge. Im Kern kann hier - wenn überhaupt - nur klassische Polizei- und Nachrichtendienstarbeit einen Schutz bieten. Ermittlungen können jedoch nur an vorhandenen Tatsachen und Indizien anknüpfen. Wenn es also bereits Hinweise auf eine gewaltbereite Szene gibt, lohnt es sich in der Regel, in diesem Umfeld nach weiteren möglichen Gefährdern Ausschau zu halten. Hier der Bezug zur NSU-Zelle: Nach deren Aufdeckung wäre es im Sinne der Gewaltprävention hilfreich gewesen, die Verkehrsdaten der Telekommunikation der Tatverdächtigen (ex post) auswerten zu können.
Ob und inwiefern es zwischen dieser Gegebenheit (NSU) und den Anschlägen in Boston eine Parallele gibt, weiß ich natürlich nicht. Ich habe auch im Interview nicht behauptet, dass es sie gebe.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl