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Hans-Peter Uhl
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Frage von Maximilian M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Maximilian M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in der aktuellen Debatte zur Gleichstellung Homosexueller sagten Sie "Wir sollten uns zunächst anschauen, wo es überhaupt noch Verbesserungsbedarf gibt. Dann gehen wir das in Ruhe an."

Sie sollten in den Debatten der vergangenen 5 Jahre diverse Themen mitbekommen haben, wo Handlungsbedarf besteht. Auch Ihre Kollegin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits im vergangenen Sommer eine Liste mit Gesetzen veröffentlicht, die einer Anpassung bedürfen.

Zur Erinnerung nur einige der Themen, bei denen Handlungsbedarf besteht:
- völlige Gleichstellung im Adoptionsrecht (hier wird ansonsten definitiv eine Korrektur durch das BVerfG folgen)
- Gleichstellung im Ehegattensplitting (hier wird ansonsten definitiv eine Korrektur durch das BVerfG folgen)
- Änderung im Spendegesetz (Blut, Plasma, Knochenmark) - Homosexuelle dürfen nicht mehr als Risikogruppe mit Blick auf HIV gelten, da sich Homosexuelle der möglichen Gefahr wesentlich bewusster sind, als Heterosexuelle; hier ist die Gefahr einer unbewussten Erkrankung dadurch wesentlich größer. Und egal ob Hetero- oder Homosexuell: Nachweisbar ist HIV bei beiden erst nach einigen Monaten
...

Sie sehen: es gibt große und kleine Themen, die einer Anpassung bedürfen.
Natürlich könnten Sie noch ewig warten, bis Sie handeln oder bis das BVerfG Ihnen Vorgaben macht. Doch vielleicht können Sie auch gestalten anstatt nur zu verwalten.
Bekennen Sie Farbe für eine offene Gesellschaft.

Wieso sollte man abwarten, bis das Gericht entscheidet, wenn man selbst vorangehen und so die Welt in der wir leben verändern kann? Sind Sie nicht aus dem Grund Politiker geworden?

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Mertens

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mertens,

gerne bekenne ich mich zur offenen Gesellschaft.

Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist genau zu wägen, welcher Verbesserungsbedarf wirklich noch besteht und ob er wirklich zu einer Verbesserung führt.

Etwa das Ehegattensplitting wird ja zur Zeit von vielen Seiten stark kritisiert und eine Umwandlung bzw. Abschaffung gefordert. Hier sollte erst einmal Klarheit über die möglichen politischen Alternativen geschaffen werden, bevor das Splitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgedehnt wird.

Ich bin in die Politik gegangen, um bestimmte Grundüberzeugungen und Wertvorstellungen auf demokratische Weise in der Gesetzgebung zu repräsentieren. Dabei habe ich nicht geahnt, dass unser geschätztes BVerfG die Gesetzgebung zunehmend an sich zieht und bisweilen eine sehr spezielle rechtsschöpferische Agenda verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl