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Hans-Peter Uhl
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Frage von Lucas von G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Lucas von G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

ich habe eine Frage im europapolitischen Kontext. Da sie jedoch weitreichende Folgen für uns alle hat möchte ich mich damit auch direkt an Sie wenden: Die EU-weite Vereinheitlichung des Datenschutzes steht kurz bevor, die entsprechenden Gesetzesvorlagen sind laut aktueller Berichterstattung in enormem Umfang mit Ideen und Textbausteinen von Lobbygruppen durchsetzt, welche die Interessen großer Firmenvertreten. Bitte beschreiben Sie doch einmal inwieweit Sie mein Grundrecht auf Datenschutz verteidigen? Und: Wie schützen Sie sich gegen den einseitigen Einfluss der Lobbygruppen?

Besten Dank & Gruß,
Lucas von Gwinner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr von Gwinner,

die EU-Datenschutz-Grundverordnung fällt nicht in die Kompetenz des Deutschen Bundestags, sondern wird im ‚Dreieck‘ von EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem Ministerrat (dort ist natürlich auch die deutsche Bundesregierung beteiligt) verhandelt und letztlich beschlossen. Die Mitwirkung von Bundestagsabgeordneten beschränkt auf eine allenfalls indirekte Rolle, nämlich auf Gespräche mit den Beteiligten.

Was die Vorwürfe bezüglich des Lobbyismus anlangt, verweise ich daher auf meine zuständigen Kollegen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_schwab-901-22747--f371033.html#q371033
http://www.abgeordnetenwatch.de/axel_voss-901-22736--f371282.html#q371282

Von meiner Seite aus kann ich folgendes ergänzen: Eine gewisse Einheitlichkeit des Datenschutzes in der EU ist zu begrüßen, um den Global Playern wie Google und Facebook ein relevantes Regelungssystem entgegen zu halten und im EU-Binnenmarkt das Regulierungsdumping der Kleinstaaterei zu unterbinden. Natürlich sollte eine Harmonisierung nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgen. Vielmehr sollte das gute Datenschutzniveau, das sich in Deutschland bewährt hat, wesentlich Eingang in die europäische Regelung finden.

Grundsätzlich bewegt sich der Gesetzgeber in einem Spannungsfeld: Einerseits muss dem gestiegenen Bedürfnis nach informationeller Selbstbestimmung Rechnung getragen werden. Andererseits ist auch vom tatsächlichen Verhalten der Konsumenten bzw. Mediennutzer auszugehen, das heute zu erheblichen Teilen auf dem Prinzip aufbaut, für einen persönlichen Nutzen sozusagen mit seinen Daten zu ‚bezahlen‘. Eine Datenschutz-Reform, welche hier zu einem völligen Bruch mit dem Status quo führen würde, wäre sicherlich auch nicht im Interesse der Menschen. Viel entscheidender als diverser Lobbyismus gegenüber der Politik ist somit der Lobbyismus gegenüber der Öffentlichkeit, also die mentalitätsprägende Kraft bestimmter Formen und Wege des Konsums.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl