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Hans-Peter Uhl
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Frage von Christa B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Christa B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Warum fördert der Bund den Export von in Deutschland verbotenen Tierhaltungsanlagen mit sogenannten Hermes-Garantien? Lt. FAZ habe sich diese Fördersumme seit 2009 verzehnfacht.
Auch wenn dies nicht Ihr Schwerpunkt-Thema ist: eine konstruktive Antwort könnte evtl. die grassierende Politikverdrossenheit beeinflussen . . .

Viel Erfolg für Ihre Arbeit
und
mit besten Grüßen

Christa Burkhardt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Burkhardt,

Tierschutz und Tierwohl sind auch auf internationaler Ebene wichtige Anliegen der Bundesregierung. Aus diesem Grund macht sie sich auf internationaler Ebene für möglichst hohe Standards im Agrarbereich, auch im Zusammenhang mit artgerechter Tierhaltung stark. So ist z.B. in dem von der EU mit der Ukraine verhandelten Freihandelsabkommen vorgesehen, ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich von Tierschutzstandards zu erreichen und dass eine Annäherung der Tierschutzgesetzgebung an die der EU erfolgt.

Exportkreditgarantien werden nicht für Projekte deutscher Unternehmen im Ausland sondern für deutsche Exporte übernommen. Sie enthalten keine Subventionen, sondern versichern den Exporteur und die exportfinanzierende Bank kostenpflichtig gegen Zahlungsausfall. Um Wettbewerbsgleichheit unter den Exporteuren zu schaffen, richten sie sich nach in der OECD abgestimmten internationalen Regelungen, da der ausländische Kunde anderenfalls auf Lieferungen aus einem anderen Land zurückgreifen kann. Die OECD-Regeln schreiben vor, dass die Projekte, für die die deutschen Exporte bestimmt sind, den nationalen Standards des Bestellerlandes und zusätzlich Weltbankstandards entsprechen sollen. Die Bundesregierung wird die aktuelle Diskussion und die Frage der tierschutzrechtlichen Standards im Kontext der Regelungen für staatliche Exportkreditgarantien aufgreifen.

Einstweilen ist die Lage aber folgende: Die EU, wesentlich auf Betreiben Deutschlands, hat entschieden, die Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Auf die Entscheidung anderer Staaten, die Käfighaltung weiter zu nutzen, hat dies leider bislang keinen Einfluss.

Zweck einer Exportkreditgarantie ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland. Die deutschen Exporteure stehen unter starkem internationalen Wettbewerbsdruck, etwa in Konkurrenz zu Anbietern aus Russland, China, Italien und Spanien. Legeställe würden z.B. in der Ukraine auch dann errichtet werden, wenn keine deutschen Firmen sich dazu um Aufträge bemühen würden.

In der Regel fordern ausländische Besteller als Voraussetzung für den Erhalt des Auftrags eine Kreditfinanzierung. Eine solche Finanzierung muss jedoch versichert werden, weil sie sonst wiederum aus Sicht der inländischen Unternehmen zu unsicher erscheint.

Bei politischen Risiken handelt es sich z.B. um folgende Fälle: Schadenfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der häufigste Schadenfall) oder Verluste von Waren infolge politischer Umstände (Beschlagnahme, Zerstörung etc.). Wirtschaftliche Risiken sind Forderungsausfälle durch Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung und Zahlungseinstellung.

In den letzten zwei Jahren wurden in Deckung genommen jeweils Lieferungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Geflügelställen in folgende Länder: Weißrussland, Usbekistan, Russland, Ukraine und Türkei.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl