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Hans-Peter Uhl
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Frage von Silvan D. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Silvan D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

nun kann ich als steuerzahlender Bürger nicht mehr länger wegschauen. Sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nun festgestellt, dass der ESM Deutschland zu Zahlungen verpflichten kann, ohne das ein Veto des Bundestags möglich ist oder rechtliche Schritte möglich wären. Dieser Sachverhalt war allen, die den ESM-Vertrag nur einmal kurz quergelesen haben, bereits vor Wochen klar und ist untragbar, verstößt nach allen Regeln der Kunst gegen das Grundgesetz und erst recht gegen den Willen des Volkes! Warum möchte die Regierung -und auch Sie- die Enteignung und Versklavung (da wir über Generationen zahlen werden müssen, ohne uns rechtlich dagegen wehren zu können) der eigenen Bürger?

Mit freundlichen Grüßen

Silvan Drasch

ein um unsere Zukunft mehr als besorgter Bürger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Drasch,

ich teile Ihre Sorge und Enttäuschung angesichts der Misswirtschaft und Regelverletzungen im EURO-Raum, die uns in diese Banken- und Staatsschuldenkrise geführt haben. Dieser ganze Schlendrian ist entsetzlich! Wenn wir die Zeit nochmal 20 Jahre zurückdrehen könnten, müsste man die Währungsunion – wenn überhaupt – von Grund auf anders konstruieren, angefangen von den Stimmrechten im EZB-Rat u.v.m. Aber diese Überlegungen helfen jetzt nicht weiter. Ich sehe keine einfachen Auswege.

Zu Ihrer Frage:

Das von Ihnen erwähnte Gutachten des WD des Deutschen Bundestags ist mir nicht bekannt, weil es noch nicht veröffentlicht ist (Auftragsarbeit der Fraktion die Linke). Ich bin mir jedoch sicher, dass es falsch wiedergegeben worden ist. Der Vorwurf der unkontrollierten Nachschusspflicht geistert immer wieder herum. Diese Vorhaltung ist jedoch falsch, was ich im Folgenden erklären möchte:

Wenn man den ESM-Vertrag „nur einmal kurz quergelesen“ hat, erscheint die Formulierung in Artikel 25 Absatz 2 tatsächlich sehr beunruhigend: „Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält.“

Doch erstens können nur Verluste eintreten aufgrund von Darlehen, die der ESM auch mit Zustimmung Deutschlands (also des Deutschen Bundestags) gegeben hat. Es kommt also im Vorfeld darauf an, Verlustrisiken zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Und zweitens findet auch „ein revidierter erhöhter Kapitalabruf“ seine absolute Grenze in dem festgelegten Anteil am genehmigten Stammkapital, welcher im Falle Deutschlands – vom Bundestag so beschlossen – bei 190 Mrd Euro liegt.

Mit anderen Worten: Es ist zwar zutreffend, dass ein Zustimmungsvorbehalt bei Kapitalabrufen nach Art. 9 Abs. 2 und 3 ESM-Vertrag nicht vorgesehen ist. Allerdings wären auch in den Fällen des Art. 9 Abs. 2 und 3 ESM-Vertrag Kapitalabrufe in jedem Fall nur im Rahmen des durch die Einrichtung des ESM bereits durch die Parlamente genehmigten Kapitals möglich. Es geht in der Vorschrift also um „Kapitalabrufe“ bis zur Höhe der Anteile am genehmigten Stammkapital und NICHT um eine „Erhöhung der Anteile“. Nach Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertrag wird die Haftung eines Mitgliedstaats „unter allen Umständen“ auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital begrenzt. Eine stärkere Formulierung ist kaum denkbar.

Natürlich wäre auch ein Verlust von 190 Mrd. Euro viel zu viel. aus diesem Grund haben wir ja im ESM-Finanzierungsgesetz die Beteiligung an allen Entscheidungen des ESM geregelt: Wann immer künftig Geld aus dem ESM ausgezahlt werden soll, muss der Bundestag dies vorher genehmigen. Es ist somit keineswegs ein Selbstbedienungsladen für auswärtige Staaten entstanden.
• Jeder konkrete Hilfsantrag wird separat geprüft und verhandelt werden.
• Ohne deutsche Zustimmung gibt es keinen Kredit.
• Und die Zustimmung Deutschlands gibt es nicht ohne Zustimmung des Bundestag.

Der Bundestag wird es also komplett in der Hand haben, einem Hilfsantrag zuzustimmen oder nicht. Wenn die Auflagen nicht hart genug sind, muss eben abgelehnt werden. Einen Blanko-Scheck gibt es jedenfalls nicht.

Ich empfehle zum Thema Nachschusspflicht auch die Klarstellung meines Kollegen Kampeter zu Ihrer Kenntnisnahme:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/standpunkt-deutsche-haftung-fuer-esm-bleibt-begrenzt-11841525.html

Mit freundlichen Grüßen
Uhl