Frage an Hans-Peter Uhl von Rico P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betrifft: Meldegesetz
Herr Dr. Uhl,
doch, ich habe Ahnung von der Materie. Ich möchte nämlich, dass ein Einwohnermeldeamt an überhaupt niemanden meine Daten weiter gibt. Und ich möchte das auch der staatliche Zugriff darauf eng und präzise begrenzt wird. Wenn ich für ein Klassentreffen gefunden werden will, dann sorge ich selbst für die Möglichkeit. Ich weiss wie das geht. Wenn ich meine Daten bei einem Preisausschreiben in die Werbewirtschaft gebe, dann entscheide i c h das. Ich möchte nicht, dass über die Meldeämter diese Daten lebenslang ohne meine Zustimmung aktualisiert werden.
Erklären Sie mir bitte, wovon die Einwohnermeldeämter -wie Sie sagen- "überfordert" sind?
Wie kann ein Einwohnermeldeamt davon überfordert sein, unberechtigte Anfragen abzuweisen?
Ist das geltendes Recht, dass Einwohnermeldeämter meine Adressdaten herausgeben, wenn jemand sagt, er wolle ein "Klassentreffen" organisieren? (Weil er natürlich nicht sagen wird, er möchte mich stalken...)
Mir fehlen die freundlichen Grüsse..... ich kann das gar nicht glauben.
Sehr geehrter Herr Prauss,
ich empfehle Ihnen, sich bei einem Rechtsberater Ihres Vertrauens informieren zu lassen über die Berliner landesrechtlichen Bestimmungen zum Melderecht sowie die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Bezug auf die Adressnutzung zu Werbezwecken.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl