Frage an Hans-Peter Uhl von Josef M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
Sie haben im Zusammenhang der Ereignisse um den sogenannten Byerntrojaner im Bundestag von einem Zerrbild gesprochen, welches angeblich in der öffentlichen Meinung gebildet würde. Sie vertraten in der besagten Rede die Auffassung, unsere Ermittlungsbehörden hielten sich stets an Recht und Ordnung und auch in Bayern sei bei der Anwendung des Trojaners nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen worden.
Darf ich Sie bitte fragen, ob nicht auch Sie an einem Zerrbild arbeiten?
Wenn ich mir die Massendatenabfrage in Dresden so ansehe und die tägliche Praxis der Ermittlungsrichter, so ziemlich alles nahezu ungeprüft zu unterschreiben [1] oder auch das übliche Verfahren, unbescholtenen Demonstranten strafbare Taten zu unterstellen, um Eingriffe in ihre Grundrechte zu ermöglichen (siehe Monika Harms) oder wenn ich alleine die tägliche Presse verfolge, wo immer wieder über Rechtsübertretungen seintens der Behörden wie auch über Poizeigewalt berichtet wird, dann denke ich doch, daß Sie es sind, der an einem Zerrbild arbeitet, denn so rechtstreu wie Sie es darstellen, sind die Behörden ja nun nachweislich auch nicht.
Darf ich Sie bitte auch fragen, ob Sie sich im Bundestag dafür einsetzen werden, daß Rechtsbrüche und -verletzungen durch Behörden, insebsondere von Ermittlungsbehörden entgegen der bisherigen Praxis endlich hinreichend Sanktioniert werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der Richtervorbehalt künftig seinen Zweck erfüllt und eben nicht nur wie bisher eine reine Showveranstaltung ist, um den Anschein der rechtsstaatlichkeit zu erwecken?
[1] http://www.recht-find.de/durchsuchungen_mit_leichter_richterhand.htm
Mit freundlichen Grüßen
Josef Merkle
Sehr geehrter Herr Merkle,
Ihre pauschalen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nehme ich verwundert zur Kenntnis.
Ich sehe für Ihre Forderung nach gesetzgeberischen Initiativen zur Sanktionierung möglichen Fehlverhaltens von Ermittlungsbehörden keinen Anlass, da in unserer Rechtsordnung bereits eine ausreichende, insbesondere auch gerichtliche, Kontrolle umfassend geregelt ist.: So gibt es die Möglichkeit, die Beweiserhebung im Strafverfahren zu rügen, oder auch im Verwaltungsrechtswege gesondert anzugreifen, nicht zuletzt bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein sehr hohes Gut in unserem Rechtsstaat und verfassungsrechtlich verbürgt. Deshalb ist eine politische Kontrolle der Arbeit der Gerichte und der Richter weder möglich noch wünschenswert. Die Kontrollmöglichkeit ist dort gegeben, wo sie auch institutionell hingehört – nämlich im Beschreiten des Instanzenwegs der Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl