Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Katrin L. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Katrin L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in Ihrer Rede zur Aktuellen Stunde zum Staatstrojaner sagten Sie am 19. Okt. 2011, dass "unser Staat regiert [...] [wird] von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und Gesetz verpflichtet sind." [1]

Stehen Sie zu dieser Aussage? Wenn ja, wie gedenken Sie sich dafür einzusetzen, dass dieses "Recht und Gesetz" in Zukunft nicht mehr vom Bundesverfassung kassiert? Insb. z.B. im Hinblick auf die zur Zeit debattierte Ausweitung der "Anti-Terror-/BKA-Gesetze" [2]?

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!

Katrin Leinweber

Quellen:
[1] https://netzpolitik.org/2011/aktuelle-stunde-im-bundestag-zum-staatstrojaner/
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anti-Terror-Gesetz-Warnung-vor-neuer-Geheimpolizei-1362639.html

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Leinweber,

zur Trojaner-Diskussion habe ich bereits umfangreich Stellung genommen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f315047.html#q315047

Wenn ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ganz oder teilweise als nicht verfassungsgemäß erachtet wird und der Bundes- oder Landesgesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert wird, ist die bisherige Regelung verfassungswidrig. Dies heißt jedoch noch nicht, dass der Gesetzgeber sich eines absichtlichen Angriffs auf die Verfassung schuldig gemacht hätte. Bevor ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht wird, prüfen die beiden Verfassungsressorts der Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz, dieses auf seine Verfassungsmäßigkeit. Juristische Zweifelsfragen werden sich aber nicht immer ausräumen lassen. Dies sollte und darf den Gesetzgeber dann aber nicht der Aufgabe, eine zweckmäßige Regelung zu finden, entheben.

Manchmal wird erst eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht endgültige, in dem Sinne von abschließend verbindliche, Gewissheit über die verfassungsrechtlichen Fragen einer einfachgesetzlichen Regelung bringen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Klärung dieser Streitfragen oft um komplizierte Abwägungen entgegenstehender Rechtsgüter handelt, die nicht nur unter Juristen mit guten Gründen entsprechend kontrovers diskutiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl