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Hans-Peter Uhl
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Frage von Adalbert G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Adalbert G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Herr Uhl,

bei mir ensteht der Eindruck, dass Sie durch Ihre Aussagen konservative Grundwerte in Deutschland beschädigen. Lassen Sie mich das erklären. Was ich an CDU/CSU schätze ist die Standfestigkeit, wenn es um moralische Werte, Recht und Gesetz geht. Ich erinnere mich gut an Frau Merkels flammende Rede auch gegenüber "Bagatellen" nicht nachgiebig zu werden und Gesetze so wie sie sind einzuhalten (z.B. auch hier http://youtu.be/wcVRlzP6SQA es zeigt was ich meine, leider sind die Kommentare unpassend).

Nach meiner Auffassung ist für Bürger der BRD alles erlaubt, was nicht durch ein Gesetz verboten ist. Weiterhin ist nach meinem Verständnis für den Staat alles Handeln, das nicht auf gesetzlichen Grundlagen basiert, verboten

Auch ist es so, dass nach meinem Verstädnis nur das BKA-Gesetz und einzelne Polizeigesetze eine Grundlage für Online-Durchsuchungen vorsehen, d.h. es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für einen Einsatz von Online-Duchsuchungen in der Straffverfolgung gibt.

Hier meine Fragen:

1) Stimmen Sie mir zu, dass es ein konservativer Grundwert ist, sich an Gesetze zu halten und nicht lari-fari (wie die Linken es so gerne tun) immer dann, wenn es bequem ist, sich über Gesetze hinweg zu setzen?

2) Stimmen Sie mir zu, dass staatliches Handeln immer gesetzlich erlaubt sein muss?

3) Stimmen Sie mir zu, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage zum Einsatz von Trojanern in der Strafverfolgung gibt?

4) Stimmen Sie mir dann zu, dass - ohne eine Skandalisierung - ein Brechen der Verfassung Konsequenzen haben muss, was sowohl neue Gesetze also auch Sanktionierung von Gesetzesübertretungen beinhalten muss?

Wenn ich eines nicht ausstehen kann, dann ist es Relativismus (oft durch linke Politik). Ich bitte Sie , konservative Werte wie Rechtsstaatlichkeit nicht für sicherheitspolitische Reflexe aufzugeben. Wir brauchen einen wehrhaften Staat. Aber er muss stets im Rahmen des Gesetzes agieren.

Mit freundlichen Grüssen
A. Geisser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Geisser,

1. In unserem Rechtsstaat können strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen wie eine Quellen-TKÜ keinesfalls von Parteien, Abgeordneten oder Ministern angeordnet werden, sondern im konkreten Anwendungsfall IMMER NUR durch ein unabhängiges Gericht.

2. Eine solche Anordnung kann natürlich nur auf rechtlicher Grundlage geschehen. Eine solche Grundlage ist für die Quellen-TKÜ aber zumindest nach nahezu einhelliger Auffassung der Rechtsprechung und auch des rechtsfachlichen Schrifttums in § 100a StPO zu sehen. Dabei handelt es sich allerdings um die allgemeine Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung und nicht um eine spezielle Regelung nur der Quellen-TKÜ.

3. Wenn der Bundesministerin der Justiz dies unzureichend erscheint, sollte sie daher eine spezielle Regelung in Erwägung ziehen, um in dieser sensiblen Frage ein höheres Maß an Bestimmtheit zu gewährleisten, so wie es der Bundesgesetzesgeber für das Bundeskriminalamt bereits in § 20 l Absatz 2 BKAG getan hat (Gefahrenabwehrrecht).

4. Ich möchte jedoch vor der Illusion warnen, dass mit immer detaillierteren Regelungen eine zu 100% einheitliche Rechtspraxis gewährleistet werden könnte. Letztlich müssen alle Bestimmungen immer auf konkrete Einzelfälle angewandt werden; und jeder Einzelfall ist naturgemäß anders gelagert. Wenn es nicht so wäre, bräuchten wir ja keine Gerichte und generell keinen Juristenberuf. Die Wirklichkeit zeigt in uns ja in allen Bereichen (z.B. im Arbeits- , Steuer- oder Familienrecht), dass auch mit Hilfe von umfangreichsten Gesetzestexten keine Eindeutigkeit in allen Einzelfällen herbeigeführt werden kann. Und in aller Regel werden Entscheidungen auch im Rückgriff auf Rechtsprechung und Fachliteratur getroffen, welche ihrerseits stetig weiterentwickelt werden. Ein vollständiger Verzicht auf bestimmte Generalklauseln und eine gesetzliche Regelung jedes auch nur denkbaren Falles wird daher nie zu leisten sein.

5. Übrigens: Je mehr Gesetze im Bemühen um Einheitlichkeit beschlossen werden, desto unübersichtlicher wird letztlich die Rechtslage sowohl für Laien als auch für Juristen. Dies wird ja oft genug kritisiert (Denken Sie etwa an die Kritik von P. Kirchhof am geltenden Steuerrecht).

Mit freundliche Grüßen
Uhl