Frage an Hans-Peter Uhl von Remy P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
nach Ihrer erneuten Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung waren mir Ihre Ausführungen leider immer noch nicht ganz verständlich.
Sie fordern eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung und halten diese unerlässlich bei der Bekämpfung von Verbrechen im Internet sowie in der Realität?
Daraus ergeben sich für mich noch ein paar Fragen:
Meines Wissens hat das Bundesverfassungsgericht diese Einführung der Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Halten Sie es nicht für verfassungswidrig, nach einer Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts erneut so eine Forderung zu stellen, insbesondere das besonders geschützte Personen (Ärzte, Lehrer, Theologen etc. ...) hier technisch nicht ausgenommen werden können?
Sie erwähnten die erneute Forderung im Zusammenhang mit dem Amoklauf/Anschlag in Oslo. Bekanntlich ist der Täter ein Norweger, christlich-konservativ und rechtsextremistisch.
Halten Sie es den nicht für sinnvoll, auch christlich-konservative Vereinigungen unter besondere Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen? Sowie das Verbot von Gewaltspielen/Killerspielen in Deutschland?
Und wie vereinigen Sie diese Ansicht mit der Waffenlieferung nach Saudi Arabien, vor allem da Panzer eindeutig zum Töten hergestellt werden?
Die letze Frage, die sich mir stellt und welche Sie sich gerne selbst antworten dürfen:
Haben Sie das Konstrukt Internet verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Remy Patzelt
Sehr geehrter Herr Patzelt,
offenbar kennen Sie das betreffende Urteil des BVerG nicht näher, das ich Ihnen daher zur Lektüre empfehlen möchte:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
Näheres zu meinem Standpunkt erfahren Sie hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f300196.html#q300196
Mit freundlichen Grüßen
Uhl