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Hans-Peter Uhl
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Frage von Tarek B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Tarek B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

heute habe ich den Nachrichten entnommen (s.u.), dass Sie sich, bezugnehmend auf die Attentate des Einzeltäters in Norwegen, für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben.

Dabei ist mir nicht so richtig klar geworden, in wie weit Sie einen Zusammenhang zwischen diesen Taten und Ihren Forderungen herstellen möchten?

Kann ich Sie dahingehend verstehen, dass Sie auf Grundlage einer Tat eines Einzeltäters vorausschauend allgemein Bürger und Bürgerinnen in der Freiheit ihrer Privatsphäre beschneiden möchten? Das wäre doch eine sehr starke Verallgemeinerung. Hätte solch ein Ansatz Bestand vor einem Gericht? Mich befremdet diese Überlegung. Nicht nur der Zeitpunkt dieser, auch der Widerspruch zur Haltung der eigentlich Betroffenen (Norwegischen Gesellschaft).

Es freut mich, von Ihnen zu lesen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn
Tarek Bamberger

"Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse". "Im Vorfeld muss die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen möglich sein. Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen." tageschau, 25.07.2011

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bamberger,

wie kommen Sie denn auf die abwegige Idee, ich wolle „vorausschauend allgemein Bürger und Bürgerinnen in der Freiheit ihrer Privatsphäre beschneiden“? So etwas ist in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich ausgeschlossen.

Worum es im Ernst geht ist die Durchsetzung elementarer rechtsstaatlicher Regeln und Prinzipien mit wirksamen und verhältnismäßigen Mitteln. Über die Details kann man unterschiedlicher Meinung sein; unter guten Demokraten sollte man sich dabei jedoch strikt an der Sache orientieren und nicht gleich bösen Willen unterstellen.

Näheres zu meinem Standpunkt erfahren Sie hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f300196.html#q300196

Ergänzend verweise ich auf die geltenden (!) rechtlichen Grundlagen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind:

㤠113 Abs 1 TKG [Manuelles Auskunftsverfahren]
Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. […]“

Dies gilt zumal für die Beauskunftung einer zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Nutzer durch den Provider zugewiesenen IP-Adresse. In Ermittlungsverfahren sind die Auskunftsanfragen auf § 161 Abs 1 StPO, § 163 Abs 1 StPO zu stützen.

㤠163 Abs. 1 StPO [Aufgaben der Polizei]
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.“

㤠161 Abs. 1 StPO[Ermittlungen; Verwendung von Daten aus verdeckten Ermittlungen]
Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.“

Mit freundlichen Grüßen
Uhl