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Hans-Peter Uhl
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Frage von Marcel U. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Marcel U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

vielen Dank für Ihre Antworten, die meine Vermutungen bestätigen.
Die Union scheint nicht daran interessiert zu sein, neue Maßnahmen zu treffen, die der Polizeigewalt präventiv entgegenwirken, oder die Rechte der Opfer verbessern. Sie unterstellen mir zwar, ich würde suggerieren, wir lebten in einem Willkürstaat, doch ich habe vielmehr den Eindruck, sie wollen die Ausmaße der Polizeiwillkür herunterspielen.

Dennoch bitte ich Sie, mir Ihr Schreiben etwas näher zu erläutern.

Inwiefern wäre eine polizeiliche Kennung, zum Beispiel in Form einer Nummer, problematisch für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, wenn doch ein Polizist ohnehin verpflichtet ist, auf Verlangen seinen Dienstausweis vorzuzeigen, auf dem der vollständige Name zu lesen ist?

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass wir in einem Rechtsstaat leben und Opfer von Polizeigewalt juristische Mittel anwenden können. Ohne polizeiliche Kennung ist es jedoch schwer für die Betroffenen den Täter zu ermitteln, weil ein prügelnder Polizist in der Regel seinen Dienstausweis nicht vorzeigen wird.
Die Fälle, in denen es zur Anzeige kommt, verlaufen meistens ohne strafrechtliche Folgen, da Gemeinschaftstäter sich gegenseitig decken, und es für andere Polizisten schwierig ist, gegen Kollegen auszusagen.
Daher frage ich Sie (als Dr. iur.), weshalb man bei derartig schlechten Erfolgsaussichten (etwa 2% der Beschuldigten werden verurteilt; mir ist klar, dass nicht jede Anzeige berechtigt ist, dennoch erscheint die Zahl erschreckend niedrig) den Rechtsweg nehmen sollte, der hohe Kosten verursachen kann. Dies kann man sich doch höchstens erlauben, wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

Mit freundlichen Grüßen
M. Ullrich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ullrich,

da – wie gesagt – das Polizeirecht in die ureigenste Zuständigkeit der Länder fällt, möchte ich Sie bitten, Ihre Sicht der Dinge mit den zuständigen Landespolitikern in Ihrem Heimatland Rheinland-Pfalz auszudiskutieren.

Von meiner Seite aus, da ich ein genaueres Bild allenfalls von der Polizei des Bundes und der Landespolizei in Bayern habe, kann ich nur meine Einschätzung wiederholen, dass unsere Polizei professionell und bürgerfreundlich agiert und dass für den Fall einer polizeilichen Amtspflichtverletzung ein effektiver Rechtsschutz zugunsten des Bürgers gegeben ist. Was den konkreten Einzelfall anbelangt, so empfiehlt es sich jedenfalls, anwaltlichen Rat einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl