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Hans-Peter Uhl
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Frage von Andreas R. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Andreas R. bezüglich Umwelt

Guten Tag Hr. Uhl.

Ich habe die Frage Hr. Hammer und die Antwort von Ihnen gelesen.

Ich habe aber noch Nachfragen:

1. Wann hat sich sich das letzte mal durch Atomkraft der Strompreis in Deutschland verbilligt? Wie oft hat sich in den letzten 30 Jahren der Strompreis im Rahmen des Ausbaus der Atomkraft langfristig verbilligt?
Ich habe deshalb meine Stromrechnungen durchgesehen. Eine Preisreduzierung habe ich erst erreicht, als ich von meinem Atomstromanbieter EON zu einem Ökostrokanbieter gewechselt bin!!

2. Wohin sind die direkte und indirekten Förderungen der Atomwirtschaft geflossen? Warum müssen wir Steuerzahler die vollständigen Kosten der Atommüllentsorgung tragen?
Wo ist dabei die Atomkraft "billig", so wie sie es hier vertreten. Vielmehr -unter Einbeziehung aller dieser Kosten- ist Atomstrom der tatsächlich unbezahlbare Strom mit den größten Risiken.

Daher für billigen Strom:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Dezentralisierung der Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien genau die selben finanziellen "Vorteile" wie die Atomenergie erhalten.
Wir wollen doch in einer Demokratie wie Deutschland auch mit der Energiewende völlige Gleichberechtigung leben. Die Zahlen, was uns Steuerzahler die Atomkraft gekostet hat und kosten wird, liegen auf dem Tisch. Nun ist es an Ihnen, diese gleichen Beträge kurzfr. auch in die erneuerbare Energiewende zu stecken.

Ich freue mich schon auf den wirtschaftlichen Aufschwung und die weiter sinkenden Arbeitslosenzahlen. Die erneuerbaren Energien sind schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein Jobwunder.

Auch werden sich die Menschen in Gorleben und Asse freue, wenn Sie mit Ihren Parteikollegen ergebnis offen die Atommül-Lagersuche nun endlich objektiv vorantreiben. Über Gorleben wissen wir, es kann kein Endlagerstandort sein. Die Risiken sind bekannt und unkalkulierbar.
Daher meine letzte Frage: Wie werden Sie sich als "Atombefürworter" vor Ort in Ihrem Bundesland bei der Suche beteiligen?

Grüße
Rohrmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rohrmann,

die Frage ist, wie viel Strom zu welchem Preis wir in den letzten Jahrzehnten zur Verfügung gehabt hätten ohne die Kernenergie. Ich weiß keine realistische Alternative, wie es in der Vergangenheit anders hätte gehen sollen. In Zukunft wird sich nun aber einiges ändern: Wir steigen bis 2022 aus der Kernenergie aus. Dies wird mittelfristig einen Zuwachs bei der Kohle- und Gasverstromung erfordern, langfristig sollen die erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle spielen. Ob diese Strategie aufgehen wird, ist noch ungewiss. Teuer wird es aber auf jeden Fall:
http://www.themenportal.de/energie/bdew-zur-bekanntgabe-der-eeg-umlage-2011-ausbau-der-erneuerbaren-ist-richtig-hat-aber-seinen-preis-19869
http://www.pe.vwl.uni-muenchen.de/studium_lehre/akt_lehrprogramm/steuern_ss_11/text-sinn-endfassung.pdf

Laut folgender Studie (S. 19) habe die Kernenergie von 1956 bis 2007 ca. 40 Mrd. Euro staatlicher Förderung erhalten:
http://www.bmu.info/files/pdfs/allgemein/application/pdf/diw_abschlussbericht.pdf
Allein in diesem Jahr erreicht die EEG-Umlage ein Volumen von ca. 13 Mrd. Euro. Schon in Kürze werden wir die Erneuerbaren Energie also höher gefördert haben als jemals die Kernenergie.

Ich will mich hier auf folgendes Thema konzentrieren: Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass die Kostenübernahme für die Endlagerung atomarer Abfälle auf den Steuerzahler zukommen würde. Doch dies ist schlicht falsch.

Zwar ist es gemäß § 9a Abs. 3 Satz 1 Atomgesetz (AtG) eine Aufgabe des Bundes, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind jedoch die Erzeuger radioaktiver Abfälle, also die Kernkraftwerksbetreiber, gesetzlich verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtungs- und Betriebskosten) einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager zu tragen, so § 21a Abs.1 S.1 AtG. Auch die Kosten für die Planung und Standorterkundung für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind danach von den Verursachern zu tragen (§ 21b Abs.1 S.1 AtG)!!!

Für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle – v.a. abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung – wird Gorleben auf seine Eignung untersucht. Bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers werden die Kosten der Erkundung und Errichtung über Vorausleistungen auf spätere Benutzungsbeiträge finanziert. Nach Maßgabe des § 1 der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVIV) erhebt das Bundesamt für Strahlenschutz diese Vorausleistungen zur Deckung des notwendigen Aufwands für die Planung, den Erwerb von Grundstücken und Rechten, die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen sowie die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung dieser Anlagen.

Das Handelsrecht begründet in § 249 HGB eine allgemeine, für alle Unternehmen geltende Pflicht, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Diese sind zwar hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihrer Entstehung ungewiss, hinsichtlich ihres Bestehens und ihrer Inanspruchnahme aber sicher zu erwarten. Dementsprechend bilden auch die kernkraftwerkbetreibenden Unternehmen für ihre Verpflichtung zur nuklearen Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Betriebsabfällen Rückstellungen. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung betrug bei den vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland zum 31. Dezember 2010 ca. 28,5 Mrd. Euro.

Sollten die Kosten letztlich höher sein als diese Rückstellungen, müssen sie von den betroffenen Unternehmen gleichwohl selbst bezahlt werden. Eine Kostenübernahme durch den Steuerzahler steht nicht zur Debatte. Die öffentliche Hand muss lediglich – schlimm genug – aufkommen für die Sanierung des ehemaligen Forschungslagers Asse (hier wurden nicht zuletzt Materialien aus Kliniken, Forschungsinstituten eingelagert), das leider unsachgemäß betrieben worden ist. Hier werden Kosten in Höhe von mindestens einer Milliarde – womöglich deutlich mehr – erwartet. U.a. um diese Kosten zu tragen, wird ja eigens die Brennelementesteuer von den Kraftwerksbetreibern erhoben.

Zum Thema Gorleben verweise ich auf folgende Fundstellen:
http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_fuer_auswahl_gorleben_war_geologie_massgeblich/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__17763/Inhalte.aspx
http://www.cducsu.de/Titel__rede_hier_entsteht_ein_gemeinschaftlicher_wille_und_ich_bin_zutiefst_davon_ueberzeugt_dass_das_zum_n/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__2/InhaltID__19002/Inhalte.aspx
http://www.cducsu.de/Titel__text_interview_gorleben_zitate_quellen_und_bewertung/TabID__6/SubTabID__9/InhaltTypID__3/InhaltID__15394/Inhalte.aspx
Da ich selbst weder Geologe noch Physiker bin, kann ich mich selbst nicht sinnvoll an der Suche nach einem Endlager beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl