Frage an Hans-Peter Uhl von Stefan P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Uhl,
Können Sie mir bitte Artikel 180 der bayerischen Verfassung näher erklären?
"Bis zur Errichtung..." heißt für mich: Es gibt diesen deutschen demokratischen Bundesstaat noch nicht.
Was bitte hat eine US-Zone hier verloren?
Artikel 180
Ermächtigung zum Beitritt zu Gemeinschaftseinrichtungen deutscher Länder und Zonen
Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Pahl
Sehr geehrter Herr Pahl,
der von Ihnen angesprochene Art. 180 BV stammt – wie die gesamte Bayerische Verfassung – aus dem Jahr 1946. Damals gab es weder eine gesamtdeutsche Verfassung noch einen demokratischen Bundesstaat. Dieser wurde mit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 allerdings wie gefordert errichtet. Der Beitritt Bayerns zum Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgte im selben Jahr.
Art. 180 BV ist damit ‚abgehakt‘ und somit heutzutage überflüssig. Er ist jedoch nicht aus der Bayerischen Verfassung entfernt worden, da sie in gewisser Weise auch ein rechtsgeschichtliches Dokument ist und eine solche Entfernung von Artikeln – im Unterschied zu anderen Gesetzen – hier nicht erforderlich und auch nicht ohne weiteres möglich ist. Somit besagt der Art. 180 BV nicht, dass die Bundesrepublik heute kein demokratischer Bundesstaat sei oder dass eine US-Zone noch heute in Bayern bestünde. Der Artikel bezieht sich lediglich auf die Gegebenheiten vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, welches seit 1949 unsere deutsche Verfassung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl