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Hans-Peter Uhl
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Frage von Martin K. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Ich habe eine Frage an Sie in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter meines Wahlbezirks:

Vor zwei Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, daß das bisherige Wahlrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und gab der Regierung eine dreijahresfrist, das Wahlrecht entsprechend anzupassen.

Dies ist bisher meiner Kenntnis nach noch nicht geschehen.

Natürlich ist die Änderung des Wahlrechts eine sehr komplexe Angelegenheit, bei der viele Sachverständige gehört werden müssen und drei Jahre sind sicherlich ein knapper Zeitraum für eine solche Reform. Ich persönlich finde es jedoch sehr bedenklich, wenn ein nicht grundgesetzkonform zusammengestelltes Parlament es nicht als vordringliches Ziel ansieht das Wahlrecht - also die Grundlage unserer Demokratie! - entsprechend zu ändern und den Souverän auch nicht darüber informiert, wie weit denn die Planungen und Entwürfe für eine Änderung bereits gediehen sind.

Können Sie mir darüber Auskunft geben, wie weit die Entwürfe bereits sind und Ihre Einschätzung geben, bis wann wohl mit einem entsprechend verbesserten Wahlrecht zu rechnen ist?

Vielen Dank und mit besten Grüßen,

Martin Krauß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krauß,

in der Tat ist es bedauerlich, dass wir es – als Koalition aber auch als Parlament insgesamt – nicht geschafft haben, die erforderliche Reform des Wahlrechts bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (30.6.2011) abzuschließen. Stattdessen haben wir in dieser Woche erst den Gesetzesentwurf der Koalition in erster Lesung beraten können:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706290.pdf
http://www.cducsu.de/Titel__reden/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__2/InhaltID__19211/Inhalte.aspx
Hier finden Sie meine kurze Stellungnahme dazu:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_uhl_12-11.pdf

Es ist jedoch keineswegs so, dass wir diese Reform nicht als „vordringliches Ziel“ angesehen hätten – im Gegenteil: Die Innen- und Rechtspolitiker von Union und FDP haben sehr intensiv an diesem schwierigen Thema gearbeitet. Aber – insoweit haben Sie sicherlich Recht – wir haben uns über den Stand der Überlegungen bislang ziemlich bedeckt gehalten und kaum in dieser Sache kommuniziert. Dies hat seinen Grund darin, dass das Wahlrecht traditionell möglichst von der Polarisierung zwischen Opposition und Regierung ausgenommen werden soll. Vielmehr ist es guter demokratischer Stil, in dieser Frage einen fraktions- und parteiübergreifenden Konsens zu suchen. Aus diesem Grund wäre es unklug gewesen, wenn wir uns innerhalb der Koalition frühzeitig mit bestimmten Wasserstandsmeldungen öffentlich festgelegt und uns – wie es sonst in der parlamentarischen Demokratie üblich ist – publikumswirksam mit der Opposition (und auch innerhalb der Koalition) ‚herumgezankt‘ hätten. Schließlich wollten wir bis zuletzt die Möglichkeit für einen großen Konsens offen halten.

Leider wurde daraus nichts: Die Oppositionsparteien haben kein Interesse an einer sachgerechten Einigung mit uns gezeigt und dieses Thema stattdessen instrumentalisiert, um der Koalition vermeintliche Untätigkeit und „Verfassungsbruch“ vorzuwerfen. Den drei Oppositionsparteien ist es dabei noch nicht einmal gelungen, sich untereinander auf einen Lösungsansatz zu einigen.

Insofern mussten wir nun – leider sehr spät – unseren Koalitionsentwurf allein präsentieren. Er stellt eine elegante Lösung des Problems des „negativen Stimmgewichts“ dar: Das geltende und bewährte Wahlrecht wir weitestgehend intakt gelassen. Zielgenau wird nur der bislang mögliche Effekt des negativen Stimmgewichts ausgeschaltet, indem wir das Verteilungsverfahren umstellen auf ein System der „unverbundenen Landeslisten“. Auf dieser Linie wird das Gesetz am Ende liegen, das wir nach der Sommerpause im September zügig verabschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl