Frage an Hans-Peter Uhl von Michael v. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
der Datenschutzbeauftragte hat gestern in dramatischen Worten geschildert, was in Deutschland hinsichtlich des Datenschutzes alles schief läuft und dass die Bundesregierung in Sachen Datenschutz kaum etwas auf den Weg gebracht, geschweige denn abgeschlossen hat. Was werden Sie und Ihre Partei unternehmen, um diesen katastrophalen Missstand, durch den die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird, abzustellen? Bitte antworten Sie nicht pauschal, sondern führen Punkt für Punkt auf, was Sie und Ihre Partei zu unternehmen gedenken und in welchem Zeitraum die einzelnen Projekte abgeschlossen sein dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
die Themen, auf die der Bundesdatenschutzbeauftragte jüngst hingewiesen hat, stehen auf der gesetzgeberischen Agenda; sie sind also durchaus ‚in Arbeit‘, vergleichen Sie dazu die Entschließung des Innenausschusses vom letzten Dezember:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/041/1704179.pdf
In der Tat ist es so, dass wir zu wichtigen Vorhaben – wie die so genannte „rote Linie“, also das geplante Gesetz zum Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet – noch auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung warten. Bei anderen Themen, wo die Koalitionsfraktionen in der Pflicht sind, befinden wir uns auf einem guten Weg: Beim Thema Beschäftigtendatenschutz hat die erste Lesung schon stattgefunden:
http://www.cducsu.de/Titel__beschaeftigtendatenschutz/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__12/InhaltID__3620/BtID__3620/Inhalte.aspx
Am 23. Mai wird eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt, anschließend soll das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss gebracht werden.
Und beim Thema Stiftung Datenschutz wird derzeit bereits die Satzung erarbeitet. Ein konkretes Datum kann ich Ihnen auch hierfür nicht nennen, weil für uns die Sache im Vordergrund steht und nicht ein starrer Fahrplan.
Die Legislaturperiode ist noch nicht einmal zur Hälfte herum. Insofern ist noch genügend Zeit, für die anstehenden Projekte in aller gebotenen Sorgfalt und ohne Hektik jeweils eine sachgemäße und abgewogene Lösung zu erarbeiten. Die Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten, den ich auf der persönlichen Ebene sehr schätze, ist es, den Vollzug des geltenden Rechts (punktuell) kritisch zu begleiten, nicht jedoch eine allgemeine Oppositionsrhetorik zu führen. Dazu haben wir ja die Oppositionsparteien und genügend andere Meinungsführer in Medien und Publizistik.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl