Frage an Hans-Peter Uhl von Freddy R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
ich beziehe mich auf Ihre Aussagen zum Waffrencht.
Sie schreiben auf Ihrer Seite:
"Waffenbesitzer wie Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, dürfen nicht unter einen Generalverdacht gestellt und nicht unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen ausgesetzt werden."
Bei der LAN-Party im Bundestag haben Sie gesagt, dass sie möchten, dass sogeannte "Killerspiele" verboten werden.
Dazu habe ich eine Frage.
Warum ist der "Generalverdacht" bei Millionen von Personen, die solche Computerspiele spielen, gerechtfertigt, aber bei Waffenbesitzern nicht?
Sehr geehrter Herr Retos,
einen "Generalverdacht" gegen die Konsumenten von Computerspielen hege ich nicht und habe mich in dieser Weise auch nicht geäußert. Meinen Standpunkt habe ich an anderer Stelle bereits erklärt: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f285034.html#q285034
Mit freundlichen Grüßen
Uhl