Frage an Hans-Peter Uhl von Robert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Hans-Peter Uhl
Ich möchte mich an Sie wenden da Sie ja auch auf viele Fragen antworten .
Ich hätte mal eine Frage zum Rentenbetrug an Zwangs Ausgewiesenen die durch den Entzug der Staatsbürgerschaft der ehemaligen DDR rechtlos waren und dadurch Bürger der BRD mit allen Rechten und Pflichten wurden erneut betrogen werden.In meinem Fall nach 38 Jahren. Wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten? Entweder durch Flucht, Ausreise, Ausweisung etc.
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen,dadurch haben sie ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und bei null ihr neues Leben in der alten Bundesrepublik begonnen. Vergisst man, dass dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal ab gestraft: Erst die Repressalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der LVA getätigte Zusage, die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung erfolgt nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es richtig, dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2.Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
2. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
uns - den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion - ist die besondere Situation Ihrer Personengruppe durchaus bewusst. Aus diesem Grunde haben wir uns seit langem bemüht, eine rentenrechtlich bessere Lösung für die ehemaligen DDR-Flüchtlinge zu finden, die von der Rentenüberleitung nachteilig betroffen sind.
In den bisherigen Beratungen spielte natürlich auch die haushaltspolitische Relevanz einer jeden Änderung eine Rolle. Um einen gangbaren Weg zu finden, soll zunächst die exakte Größe des Betroffenenkreises ermittelt werden. Wenn diese Zahlen vorliegen, werden weitere Gespräche - auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Rentenversicherung - zu führen sein.
Ich muss Sie höflichst bitten, sich für die vertiefende Diskussion an die Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Heimatbundesland Berlin sowie an die fachlich zuständigen Abgeordneten im Sozial- und/oder Petitionsausschuss zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uhl