Frage an Hans-Peter Uhl von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich stecke momentan in einem Dilemma. Meine juristischen Fachkenntnisse sind etwas überdurchschnittlich, allerdings finde ich auf einige für mich wichtigen Fragen keine Antwort. Vielleicht sind sie als Rechtsanwalt in der Lage mir einige Fragen zu erläutern oder zu beantworten.
1. Ist es möglich einen Gesetzesartikel anzuwenden den es nicht mehr gibt?
2. Wenn ein Gericht feststellt das ein Geltungsbereich eines Gesetzes gilt und dieser später durch einen anderen ersetzt wird, gilt dann dieses Urteil noch?
3. Wenn ein Gerichtsurteil auf einen Geltungsbereich verweist und dieser geändert oder aufgehoben wird kann man sich dennoch darauf beziehen?
4. Wenn aufgrund eines Gesetzes ein Land einem Staat beitreten möchte der dieses Gesetz bereits vor dem Beitritt aufgehoben hat, gilt dann der Beitritt dennoch?
5. Wenn ein Staat seinen Geltungsbereich aufhebt und keinen neuen hinzufügt existiert der Staat dann noch?
6. Kann ein Staat ohne Geltungsbereich Verträge aushandeln und unterschreiben?
7. Was wäre zu tun um einen Staat der Aufgrund Nichtorganisisation handlungsunfähig ist wieder handlungsfähig zu machen?
8. Ist ein Gesetz ohne Geltungsbereich noch anwendbar?
Bitte helfen sie mir bei der Beantwortung dieser Fragen, denn sie sind sehr wichtig für mich. Für ihre Mühe möchte ich mich voraus schon herzlich Bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bolden
Sehr geehrter Herr Bolden,
die Antwort auf Frage 1 lautet eindeutig Nein. Ein Gesetz bzw. ein einzelner Gesetzesartikel, der für ungültig erklärt wurde, ist ab dem Zeitpunkt des Gültigkeitsverlustes nicht mehr anwendbar.
Bei Frage 2 ist mir unverständlich, wie ein Gericht den Geltungsbereich eines Gesetzes festlegen kann. Der Geltungsbereich eines Gesetzes wird zwingend bei dessen Erlass durch den Gesetzgeber festgelegt. Dabei gibt es die Möglichkeit, ein Gesetz mit Geltungsbereich auf Bundes- oder Landesebene zu erlassen. Ein durch Gericht erlassenes Urteil verliert seine Gültigkeit aber nicht unbedingt dadurch, dass ein Gesetz für ungültig erklärt wird. Ausnahmen sind etwa die Einzelfallrehabilitationen von Justizopfern aus der Zeit der NS-Diktatur oder auch aus der DDR.
Frage 3 ist unverständlich. Es wird nicht klar, welche Art von Bezug (z.B. gerichtlicher Bezug) auf das Urteil herzustellen ist. Deutsche Gerichte nehmen nur hilfsweise Bezug auf vorher ergangene Urteile, beispielsweise wenn es um die Auslegung von Begrifflichkeiten geht.
Durch das Aufheben des Geltungsbereiches wird das Gesetz ungültig. Auf ein ungültiges Gesetz kann ein Gericht keinen Bezug mehr nehmen.
Frage 4 ist auch unklar. Es käme auf die konkrete Fallkonstellation an; Grundsätzlich nein, da eine rechtliche Möglichkeit, die nicht mehr besteht, auch nicht wahrgenommen werden kann. Die Beitrittsmöglichkeit wurde aufgehoben, d.h. sie besteht ab dem Zeitpunkt der Aufhebung nicht mehr.
Die Fragen 5, 6 und 7 sind unverständlich, weil daraus nicht hervorgeht, auf welche konkreten Ereignisse Sie sich beziehen. Juristisch universelle Antworten sind in vielen Bereichen nicht möglich, da sie abhängig sind von den einzelnen nationalen Rechtstraditionen bzw. speziellen Rechtsgebieten.
Frage 8 ist mit Nein zu beantworten.
Ich bitte um Verständnis, dass ich meine Aufgabe nicht darin sehe, derart vage und unspezifische Fragen, die mit meiner Abgeordnetentätigkeit nichts zu tun haben, zu beantworten. Ich bitte von weiteren Nachfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uhl