Frage an Hans-Peter Uhl von Max M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Uhl,
die Regierung fordert längere Laufzeiten für Atommeiler.
Wer trägt die Verantwortung für die alten Schrottmeiler (Brunsbüttel, Unterweser, Neckarwestheim1, Biblis A und Biblis B, Phillipsburg1 und Isar1). bei einem radikalen Störfall. (z.B. Supergau)
Wer schützt uns vor Terroranschläge auf die alten Atommeiler Brunsbüttel, Unterweser, Neckarwestheim1, Biblis A und Biblis B, Phillipsburg1 und Isar1?
Warum gibt es bei deutschen Atommeilern keine volle Haftpflichtversicherung?
Warum müssen Windkraftbetreiber immer den vollen Schaden absichern, Atomkraftwerksbetreiber nicht?
Hier ein Link der Sendung Plusminus vom 13.07.2010
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,qqgk3x97by97ml82~cm.asp
Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer
Sehr geehrter Herr Mayerhofer,
in Deutschland sind unter den in Betrieb befindlichen kerntechnischen Stromerzeugungsanlagen definitiv keine „Schrottreaktoren“. Der Betrieb der Kernkraftwerke erfolgt unter ständiger Aufsicht des Bundesumweltministeriums. Wenn es einen realen Hinweis auf Unsicherheit gäbe, dann hätten zumal die erklärten Kernkraftgegner Trittin und Gabriel, die jahrelang die Aufsicht geführt haben, die betreffende Anlage umgehend schließen können und müssen. Jederzeit würde im Falle der Unsicherheit ein Betriebsstopp verhängt.
Zum Thema „Störfall“. Was ein Störfall im Sinne der internationalen INES-Skala ist, können Sie hier nachlesen: http://www.bfs.de/kerntechnik/ereignisse/ines.html
Das ganze „Störfall“-Gerede ist offensichtlich missbräuchliche Stimmungsmache. Wenn Sie die offiziellen Jahresberichte zu den deutschen Kernkraftwerken anschauen, so werden Sie nur 0- und 1-Ereignisse finden (Störfall wäre ein 2- oder 3- Ereignis): http://www.bfs.de/de/kerntechnik/ereignisse/berichte_meldepflichtige_ereignisse/jahresberichte.html
Die von Ihnen zitierte ARD-Sendung ist unsachlich, ebenso wie die ganzen schwarzmalerischen Schadenssummen-Theorien, Spekulationen und Unkenrufe über angeblich drohende schwere Unfälle. Dazu besteht aufgrund der Erfahrungen in Deutschland überhaupt kein Anlass. Die Haftung der Betreiber für Schäden bis zu 2,5 Mrd. Euro ist ausreichend.
Man kann aufgrund der theoretischen Betriebs- und Endlagerrisiken den Einstieg in die Kernenergie rückblickend mit Skepsis betrachten; und man mag daher auch den Neubau zusätzlicher Anlagen ablehnen. Die bestehenden Anlagen, die ohnehin schon da sind, sollten nach meiner Überzeugung jedoch, so lange sie nachprüfbar sicher betrieben werden können, unbedingt weiter betrieben werden. Dies ist ganz einfach ein Gebot nüchterner, rationaler und realistischer Abwägung.
Eine Laufzeitverlängerung würde es definitiv leichter machen, die Klimaschutzziele zu erreichen, und das Bruttoinlandsprodukt erhöhen (Entlastung bei Energieimporten, Stromkosten und Strompreisen). Dies ist jüngst erst wieder in einem wissenschaftlichen Gutachten des Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim eindrucksvoll aufgewiesen worden: http://www.zew.de/de/presse/presse.php?action=article_show&LFDNR=1500
Das sind die Argumente, die mich überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl