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Hans-Peter Uhl
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

in der Antwort auf meine vorherige Frage ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f258352.html#q258352 ) schrieben Sie:

"Gegen einen als fehlerhaft empfundenen Verwaltungsakt müssen diejenigen, die sich geschädigt sehen, den Rechtsweg beschreiten. Dieser Rechtsweg wiederum kann Gegenstand kritischer Berichterstattung und öffentlichen Interesses werden. Nicht vorgesehen ist jedoch ein individuelles ´Ermittlungsrecht´ des Bürgers zur Kontrolle behördliches Verwaltungsakte."

Nehmen wir also an, ich stoße im Internet auf einen Link auf eine Seite, folge diesem Link und lande bei einem Stoppschild des BKA. Der Kontext, in dem der Link steht, läßt zunächst nicht vermuten, daß sich auf der gesperrten Seite Kinderpornographie befindet (z. B. weil er von einer Suchmaschine nach Eingabe harmloser Suchwörter angegeben wird).

In diesem Moment bin ich selbst Betroffener des Verwaltungsakts, da mir der Zugang zu einer Seite verwehrt wird, die möglicherweise nur legale Inhalte enthält.

Was soll ich nun konkret tun?

Soll ich an das BKA eine Nachricht schicken und nachfragen? Würde ich mich damit nicht selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, falls ein zuständiger Ermittler meint, ich könnte nach Kinderpornographie gesucht haben?

Falls das BKA nicht antwortet oder die Antwort mich nicht zufriedenstellt: Soll ich dann gerichtliche Schritte einleiten? Mit dem damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand?

Falls wirklich ein solcher Aufwand nötig wäre: Sehen Sie keine Gefahr darin, daß viele Menschen diesen Aufwand scheuen werden und deshalb eine Gewöhnung an Internetsperren einsetzt?

Soll ich mich an die Medien wenden? Wäre das nicht, als ob der von Ihnen angeführte Nachbar, der Besuch vom Gerichtsvollzieher hat, mich und andere Nachbarn um Hilfe bitten muß, weil er nicht in der Lage ist, gegen einen eventuell fehlerhaften Verwaltungsakt selbst effektiv vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Butscher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Butscher,

die Sorge, das BKA könnte auf Grundlage des ZugErschwG eine Seite zu Unrecht sperren, halte ich für an den Haaren herbei gezogen. Die beauftragten Beamten werden ihre Aufgabe gewissenhaft erfüllen. Ich sehe keinen Grund, vorab Schwarzmalerei zu betreiben.

Offenbar haben Sie etwas missverstanden: Als Internetnutzer können Sie den Rechtsweg nicht beschreiten, wenn Ihnen das (Auskunfts-) Verhalten des BKA nicht passt. Dies können nur die betroffenen Anbieter von Internetdiensten. Um die Transparenz für die Internetnutzer zu erhöhen, wurde in § 9 ZugErschwG eigens das unabhängige Expertengremium eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl