Frage an Hans-Peter Uhl von Thorsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
seit 2003 besteht ein UN Abkommen (UNCAC) zur Bekämpfung von Korruption. Dieses wurde von Deutschland zwar unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert.
Welche Gründe hat es, dass dieses Abkommen bisher nicht ratifiziert wurde? Sollten wir in unserem Land nicht mit gutem Beispiel voran gehen im Kampf gegen Korruption? Wie stehen Sie zu diesem Abkommen? Planen Sie sich für die Ratifizierung einzusetzen oder haben Sie diesbezüglich bereits etwas unternommen?
Ich würde auch gerne wissen, wie Sie dazu stehen, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Eingabe, welche die Ratifizierung dieses Abkommens fordert, nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion behandelt. Die Petition ist meiner Beurteilung nach von allgemeinem Interesse womit eine veröffentlichung gerechtfertigt ist.
Korruption und Bestechung stehen im krassen Wiederspruch zur Unabhängigkeit von Abgeordneten und diese ist für einen demokratischen Rechtsstaat unabdingbar. Aus diesem Grund hat Deutschland das Abkommen unterschrieben. Nun sollten wir es auch umsetzen, oder nicht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
MfG
Sehr geehrter Herr Alge,
die Petition wurde meines Wissens vom Petitionsausschuss nicht ins Internet eingestellt, weil bereits eine sachgleiche Petition dem Petitionsausschuss vorliegt. Nach den Richtlinien des Petitionsausschusses für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann von einer Veröffentlichung einer Petition abgesehen werden, wenn sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet (Richtlinie Nr. 4 b). Dies scheint hier der Fall zu sein. Ferner besteht gemäß Nr. 1 der Richtlinie kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.
Zur Ratifizierung des UNCAC, insbesondere im Hinblick auf die Problematik der Abgeordnetenbestechung, sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. CDU und CSU wollen einen Weg finden, der es ermöglicht, die Funktionsfähigkeit des Parlamentes und die Freiheit des Abgeordnetenmandates unbeschadet zu erhalten. Missbrauchsmöglichkeiten strafrechtlicher Instrumentarien für politische Zwecke darf es nicht geben (z. B. massenhafter Anstoß unbegründeter Ermittlungsverfahren in demagogischer Absicht).
Mit freundlichen Grüßen
Uhl