Frage an Hans-Peter Uhl von Dirk J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin Moin Hans-Peter Uhl,
warum wurde der Artikel 146 des Grundgesetzes, nach 20 Jahren Deutscher Einheit, noch immer nicht umgesetzt?
Und wann wird der Artikel 146 des GG umgesetzt?
MfG D. Jensen
Sehr geehrter Herr Jensen,
das Grundgesetz (GG) in der Fassung von 1949 stand unter einem Vorbehalt, lediglich für die Übergangszeit bis zur Herstellung der deutschen Einheit zu gelten.
Die in Art 146 GG erwähnte Möglichkeit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung ist jedoch lediglich ‚deklatorisch’ zu verstehen und normiert den ohnehin selbstverständlichen Grundsatz, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Zu keinem Zeitpunkt aber war eine neue gesamtdeutsche Verfassung im Sinne des Art. 146 GG zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Herbeiführung der deutschen Einheit. Sie war lediglich eine von zwei möglichen Optionen.
Alternativ stand ein Beitrittsverfahren (bis dahin nicht zugehöriger) deutscher Gebiete nach Art. 23 S.2 GG a.F. zur Verfügung, bei welchem das GG im beitretenden Gebiet in Kraft zu setzen war. Dies hatte beim Beitritt der DDR und der dadurch hergestellten deutschen Einheit zur Konsequenz, dass das GG damit definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung wurde.
Wenn Sie es genau wissen wollen, empfehle ich Ihnen zum Artikel 146 GG den einschlägigen Rechtskommentar Maunz/Dürig in der aktuellen Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl