Frage an Hans-Peter Uhl von Werner H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
mein Name ist Werner Hochreiner. Ich bin Vertriebsleiter bei der SolConTec International AG mit Sitz in München-Zamdorf. Wir beschäftigen uns mit der Planung und Projektierung von PV-Kraftwerken. Zudem sind wir auch im Handelsgeschäft mit PV-Modulen tätig. Wir beschäftigen derzeit knapp 20 Mitarbeiter und machen einen Umsatz von zirka EUR 25 Mio. Durch die zahlreichen Ankündigungen (1. April, 1. Juli, 1. Oktober) zur Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom in 2010 durch den Bundesminister für Umwelt ist eine unglaubliche Verunsicherung in der gesamten Branche entstanden. Die vielen Gerüchte und Vorschläge aus den verschiedensten Ecken lassen derzeit keinerlei Planungssicherheit zu. Weder für Dachanlagen noch für Freiflächen noch für die Warenversorgung. Die Situation kann sogar Existenzbedrohend werden. Ist es Ihnen möglich mir/uns mit einer detailierten Aussage zum Thema Senkung "Einspeisevergütung für Solarstrom" zu helfen bzw. zu informieren.
Ich freue mich auf Ihre Antwort
und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Werner Hochreiner
Sehr geehrter Herr Hochreiner,
die parlamentarischen Beratungen um die Novelle des EEG sind in vollem Gange. Zu welchem Ergebnis die Beratungen kommen werden, lässt sich im Moment nicht sagen. Ich persönlich bin an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Ich kann Ihnen einstweilen nur den Ausgangspunkt der Beratungen mitteilen, nämlich den Entwurf der Bundesregierung. Und zwar wurden folgende Eckpunkte im Koalitionsausschuss am 23. Februar vereinbart:
Bei Dach- und Fassadenflächen soll eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16% ab 1. Juli 2010 erfolgen. Bei Freiflächen (außer Konversionsflächen) soll die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt werden, bei Konversionsflächen nur um 11 % wegen möglicher Belastung durch Altlasten. Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre Absenkung der Vergütung (Degression) soll für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht werden. Damit läge die jährliche Abschmelzung der Vergütung je nach Jahr und Anlagengröße bei 9 % - 11 %.
Die Höhe der Degression der Vergütungssätze würde sich ab 2011 ändern in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Zielkorridors nach dem Prinzip des „Atmenden Deckels“. Beim Überschreiten des Ausbauzieles würde die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen weniger stark abgesenkt. Der Beobachtungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors würde auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt.
Neu aufgenommen in die Förderung würden Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbeflächen sowie an Bundesautobahnen und Schienenwegen. Auch rückgebaute Wohnbebauung und nicht mehr genutzte Bahnflächen sollen genutzt werden können. Auf Ackerflächen gäbe es keine Vergütung mehr für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen. Sollte vor dem 1. Januar 2010 ein gültiger Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Photovoltaikanlagen vorsieht, dann soll sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010 mit der ursprünglichen Förderhöhe verlängern.
Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom würde auf 8 Cent erhöht (bislang 3,5 Cent), allerdings bis 31. Dezember 2011 (Termin der nächsten regulären Überprüfung des EEG) befristet sowie bei einer maximalen Anlagengröße von 0,8 MW gedeckelt.
Ich unterstütze diese Grundposition.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl