Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

einen Teil meiner vorherigen Frage ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-38015--f252693.html#q252693 ) hielten Sie für "unernst". Ich möchte Ihnen aber versichern, daß er im Kern durchaus ernst gemeint war und wollte den Teil deshalb (leicht umformuliert) wiederholen:

Sind Sie der Auffassung, der Effektivitätsgewinn durch Internetsperren (zusätzlich zum Löschen) wäre verhältnismäßig zu der Zensurgefahr, die damit einhergeht?

Läßt sich dieser Effektivitätsgewinn abschätzen?

Oder sind Sie der Ansicht, daß hier nicht mit Verhältnismäßigkeit argumentiert werden sollte?

Ich habe Ihre Aussage "Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?" in dieser Richtung gedeutet und wollte (in überspitzter Form, zugegeben) wissen, ob meine Deutung stimmt.

Weiter schrieben Sie in der Antwort zu meiner letzten Frage:

"Sollte sich bei der Anwendung des Gesetzes herausstellen, dass das Vorgehen des BKA häufig fehlerhaft wäre, könnte dies in unserem freien Land einer pluralen Öffentlichkeit nicht entgehen, die dies entsprechend kritisieren und der Politik als Handlungsaufforderung dringlich machen könnte."

Der aktuelle Protest (vor tatsächlicher Verwendung der Sperren) scheint Ihnen als Handlungsaufforderung nicht zu genügen.

Ist er noch zu klein?

Ist er zu wenig konkret, weil er sich (logischerweise) nicht auf Fehler in einer deutschen Sperrliste bezieht, sondern nur auf Fehler und Merkwürdigkeiten in z. B. der australischen, englischen oder finnischen Sperrliste?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Butscher

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Butscher,

ich glaube, im Moment hat die ganze Diskussion über möglichen „Effektivitätsgewinn“ oder angeblich drohende „Zensurgefahr“ gar keinen Sinn mehr, weil wir uns auf keine praktischen Erfahrungen mit dem Zugangserschwerungsgesetz beziehen können. Es käme schlicht und einfach auf einen Probelauf an. Ich verstehe nicht, warum wir ausgerechnet in Deutschland das Experiment mit rechtsstaatlich präzise definierten und kontrollierten Access-Sperren gegen Kinderpornographie nicht wagen sollten. Hinterher wären wir klüger.

Meine Erwartung ist jedenfalls, dass sich alle Schwarzmalerei als unbegründet herausstellen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl