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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Oliver R. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Oliver R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Uhl,

mit Bedauern las ich Ihre letzten Antworten, in denen Sie den Fragenden mangelnde Kenntnisse und Denkfehler vorwarfen und ich in Ihren Argumentationen wiederum auch einige "eklatante" Ungereimtheiten fand.

So erwähnen Sie u.a. "der Vorteil wäre, dass die Sperrung - sozusagen als Sofortmaßnahme - umgehend erfolgen kann, während sich der Erfolg der Löschungsbemühungen erst Tage oder Wochen später und in einigen Fällen gar nicht einstellt." als Argument für die Sperrung, sprechen allerdings später den Frühwarneffekt ab: "Wenn Sie meinen, die Betreiber der (kinderpornographischen) Websites würden durch Sperren gewarnt, so wäre dieser Warnungseffekt nicht größer als durch die Löschung, welche der Betreiber wohl eher mitbekommt."
Wenn die Löschung also angeblich so viel später als die Sperrung erfolgt, dann wird der Betreiber durch die Sperrung doch zweifelsohne vor der nachfolgenden Löschung (und ggf. weiteren rechtlichen Schritten) gewarnt.

Später erklärten Sie: "Wenn Sie meinen, die Konsumenten würden durch Access-Sperren vorgewarnt und würden somit nicht mehr auf die Seiten zugreifen, so wäre dies doch genau der gewollte Abschreckungseffekt." Dieses Argument sehe ich aus zweigespalten. Einerseits werden technisch unkundige und suchunwillige Leute von der Seite ferngehalten, andererseits ist es ja keine Neuigkeit, dass Verbotenes erst recht zur Neugier anregt, herauszufinden, was dahintersteckt, selbst wenn es einem nicht um z.B. Konsum von Kinderpornografie geht.
Weiterhin schrieben Sie, dass Overblocking "in unserem freien Land" durch eine "plurale Öffentlichkeit" effizient begegnet werden kann. Nun stellt sich mir die Frage: Wie kontrolliert ein mündiger Bürger die Arbeit des BKA, ohne dabei selbst die Sperren zu Umgehen? Ist das Umgehen der Sperren Voraussetzung für öffentliche Kontrolle? Wenn ja, halten Sie diesen Umstand für problematisch?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reißig,

meine These ist, dass der mögliche Frühwarneffekt übertroffen wird durch die günstige Auswirkung, dass Access-Sperren den Zugang zu kinderpornographischen Netzinhalten quantitativ einschränken würde. Diese These kann ich natürlich ebenso wenig beweisen wie Sie die Ihre.

Uns fehlt bisher die empirische Basis für die abschließende Diskussion, d.h, eigene Erfahrungen mit Access-Sperren via Sperrlisten in Deutschland. Auslandserfahrungen im Guten wie im Schlechten - etwa Overblocking in Finnland - sind aufgrund der jeweils speziellen Ausgestaltung nur begrenzt relevant. Ich befürworte energisch einen Probelauf auf Basis des beschlossenen Zugangserschwerungsgesetzes. Danach werden wir alle klüger sein. Dieses ‚Experiment’ halte ich aufgrund der vorgesehenen rechtstaatlichen Begrenzung und Kontrolle voll und ganz für verantwortbar.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl