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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Uhl,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage und für Ihr Engagement auf diesem Forum.

Daß der wirtschaftliche Aufwand das dem Kindeswohl nachrangige Rechtsgut ist, ist leider die schöne Theorie aus dem Jurastudium. In der Praxis müßte das - ich wiederhole mich - bedeuten, daß eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung von Polizei und sozialen Diensten oder schlicht kleinere Klassen ein sehr viel engmaschigeres Netz zur Erkennung und Bekämpfung von Kindesmißbrauch bilden.

Ein weiteres Rechtsgut steht hier auf dem Spiel, nämlich die im Grundgesetz verankerte Rezipientenfreiheit und das Verbot von Zensur. Um Diffamierungen vorzubeugen: Wir sprechen über Inhalte, die keinen Straftatbestand erfüllen, aber eben auch auf die Sperrlisten gelangen können. In der Theorie steht natürlich der Rechtsweg offen, praktisch wird jedoch kein vernünftiger Mensch den Zugang zu einer gesperrten Seite einforden, wenn er damit das Risiko eingeht, sich plötzlich im Dunstkreis schwerster Verbrechen wiederzufinden. Unabhängige Institutionen gehen ebenfalls ein hohes rechtliches Risiko ein, wenn sie sich der schwierigen Aufgabe einer Überprüfung der Sperrlisten widmen.

In Ihrer Antwort gestehen sie zu, daß Sperren tatsächlich nur provisorisch in der kurzen Zeit bis zur Löschung wirksam sein können. Damit plädieren Sie für ein leicht zu umgehendes Stoppschild, das wenige Pädophile zügeln soll, die sich wahrscheinlich sowieso der Strafbarkeit Ihres Handelns bewußt sind und das Material in der Regel auch auf anderem Wege beschaffen könnten. Für diesen begrenzten Nutzen nehmen Sie in Kauf, daß das Material über nicht zu schützende Sperrlisten für ein breites Publikum auffindbar wird, gleichzeitig wollen Sie eine kaum überprüfbare Infrastruktur für Sperren installieren, die zumindest anfällig für Mißbrauch im Sinne einer allgemeinen Zensur ist. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Mit freundlichem Gruß,
Dipl. Inf. Frank Theiß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Theiß,

es freut mich, wenn die Debatte um Access-Sperren weitergeht. Ich betrachte dies auch als politischen Erfolg. Dennoch wäre es schön, wenn wir hier nicht nur die ewige Wiederkunft des Gleichen ‚feiern’ würden.

Die von Ihnen vorgetragenen Einwände sind altbekannt und haben den Status von Problembehauptungen, nicht jedoch von einem Unmöglichkeitsnachweis, dass Access-Sperren sinnvoll sein könnten. Ich halte die Probleme jedenfalls für beherrschbar. Im Übrigen halte ich die beiden Thesen von a) „nicht zu schützenden Sperrlisten“ und b) von „kaum überprüfbarer Infrastruktur für Sperren“ für ziemlich widersprüchlich.

Ihre rhetorische Frage möchte ich mit einer ebenso rhetorischen Frage beantworten: Halten Sie es politisch-ethisch für einen durchdachten Standpunkt, schmarzmalerische Einwände, die im Kern nur mit diffusen Ängsten vor „einer allgemeinen Zensur“ hantieren, als Hinderungsgründe aufzubauschen gegen einen konkreten, realistischen und rechtsstaatlich geregelten (und sogar zeitlich befristeten) Ansatz, der einen - begrenzt, aber immerhin - wirksamen Baustein zur Eindämmung von Kinderpornographie darstellen würde? Verstehe ich Sie da richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Uhl