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Hans-Peter Uhl
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Haustein ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-38015--f252532.html#q252532 ) schreiben Sie:

"Finden Sie nicht, es sollte zunächst moralischer Konsens sein, alle Möglichkeiten gegen Kinderpornographie auszuschöpfen, bevor hypothetische Behörden-Missbräuche in den Vordergrund gestellt werden?"

Meinen Sie mit "alle Möglichkeiten" z. B. eine lebenslange (wörtlich genommen) Inhaftierung von Konsumenten von Kinderpornographie, um zumindest eine Wiederholungsgefahr auszuschließen?

Wenn nein, warum nicht?

Falls Sie denken, das wäre unverhältnismäßig: Sind Sie dann der Auffassung, der Effektivitätsgewinn durch Internetsperren (zusätzlich zum Löschen) wäre verhältnismäßig zu der Zensurgefahr, die damit einhergeht?

Läßt sich dieser Effektivitätsgewinn abschätzen? Werden dadurch Kinder vor Mißbrauch gerettet und wieviele etwa?

"Wir leben übrigens in einem bewährten und gefestigten Rechtsstaat, in dem jedes behördliche Handeln der Kontrolle durch unabhängige Gerichte und durch eine plurale Öffentlichkeit steht."

Wie verträgt sich diese Behauptung damit, daß das beschlossene Zugangserschwerungsgesetz keinen Richtervorbehalt kennt und die Sperrliste geheim sein soll?

Reicht das geplante Gremium zur vierteljährlichen Kontrolle von Stichproben der Sperrliste hier wirklich aus, um "unabhängige Gerichte" und "plurale Öffentlichkeit" zu ersetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Butscher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Butscher,

die einzelne Sperrung ist nicht geheim, sondern wird durch die Sperrseite (Stoppschild) transparent. Der Anbieter eines womöglich zu Unrecht gesperrten Netzinhalts kann dagegen Widerspruch einlegen bzw. den Rechtsweg beschreiten. Sollte sich bei der Anwendung des Gesetzes herausstellen, dass das Vorgehen des BKA häufig fehlerhaft wäre, könnte dies in unserem freien Land einer pluralen Öffentlichkeit nicht entgehen, die dies entsprechend kritisieren und der Politik als Handlungsaufforderung dringlich machen könnte. Aber da das Gesetz auf Betreiben der FDP leider noch nicht angewandt wird, sind wir um die praktischen Erfahrungen leider noch reicher geworden.

Im Übrigen betrachte ich Ihre Frage als unernst und wenig originell.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl