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Hans-Peter Uhl
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Frage von Alvar F. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Alvar F. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Uhl,

verzeihen Sie, dass ich Ihnen auch noch eine Frage zum Thema Internet-Sperren stelle – aber es gibt dabei einen Aspekt, der meines Erachtens bisher kaum diskutiert wurde:

Jede Art von Sperren bedeutet, dass die kriminellen Anbieter von entsprechenden Inhalten herausfinden können, ob ihre Seite blockiert wird. Damit erhalten diese ein effektives Instrument, um rechtzeitig vor eventuellen Polizeiaktionen gewarnt zu werden. Sie können Spuren vernichten, ihre Inhalte verlagern und weitere Maßnahmen ergreifen, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.

Gleichzeitig bedeutet der Einsatz von Internet-Sperren, dass damit die Sperrliste publiziert wird: Leute, die sich für die „gesperrten“ Inhalte interessieren, können mit einfachen Mitteln abfragen, welche Seiten auf den Sperrlisten stehen. Damit wird quasi ein Wegweiser für die gesperrten Inhalte veröffentlicht.

Weitergehende Informationen zu beiden Punkten finden Sie hier:
http://ak-zensur.de/2010/03/sperren-ueber-eu.html
http://ak-zensur.de/2010/03/cducsu-brief.html

Daher meine Frage: War Ihnen bisher bewusst, dass der Einsatz von Sperrsystemen die Etablierung von aktivem Täterschutz bedeutet?

Und eine zweite Frage: was halten Sie von Forderungen, Sperren auch für andere nicht zulässige Inhalte abseits von Missbrauchsdarstellungen einzuführen? Könnten Sie sich vorstellen, dass auch andere Inhalte gesperrt werden? Wenn ja: welche?

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Alvar Freude

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Freude,

wie jedermann weiß, können Access-Sperren keine ´Musterlösung´ sein, sondern im Falle der Kinderpornographie lediglich ein zusätzlicher Ansatz zu deren Eindämmung. Eine Ausweitung der Sperrzwecke via behördlicher Sperrliste auf andere illegale Inhalte scheint mir aus mindestens zwei Gründen nicht sinnvoll vorstellbar:

a) Der administrative Aufwand im Verhältnis zur Wirksamkeit würde dann wirklich unverhältnismäßig groß.
b) Der Verbrechenstatbestand der Kinderpornographie hat einen Eindeutigkeitscharakter, der sich auf andere Probleme nicht übertragen lässt. Wo fängt etwa die (Verbots- und) Sperrwürdigkeit von Islamismus oder Rechtsextremismus an? Dies (wollte und) könnte eine Behörde wie das BKA nicht (allein und auf die Schnelle) entscheiden.

Mit anderen Worten: Das ist kein Thema.

Im Übrigen verweise ich auf bereits erfolgte Beantwortungen, u.a. auf
die folgende:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f252474.html#q252474

Mit freundlichen Grüßen
Uhl