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Hans-Peter Uhl
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Frage von Franz L. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Franz L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Uhl,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Jedoch enttäuscht mich, dass Sie der Kernfrage ausgewichen sind, die da lautete: wozu braucht es Access-Sperren, wenn Löschen nach Erfahrung der Internet-Beschwerdestelle im Inland ebenso wie im Ausland zu 100% funktioniert? Ich bitte Sie erneut um eine Antwort.

BKA-Präsident Ziercke begründete die Unfähigkeit seiner Behörde in Bezug auf die Löschung kinderpornographischen Materials auf ausländischen Servern bereits mehrfach (u.a. in dem von Ihnen zitierten Artikel von heise.de) damit, dass das Bundeskriminalamt sich aus juristischen Gründen nie direkt an einen Server-Betreiber, sondern immer nur an die jeweiligen nationalen Behörden wenden dürfe. Was spricht dann dagegen, dem BKA in dem von der Bundesregierung geplanten "Löschgesetz" die direkte Kontaktierung ausländischer Provider explizit zu erlauben?

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Loesten

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Loesten,

ich empfehle Ihnen, die Erläuterung zum (beschlossenen) Entwurf des
ZugErschwG zu lesen, und zwar insbesondere die Seiten 12f. „Zu Absatz 2
-neu“ in diesem Dokument:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf

Zu den Erfahrungen der Internet-Beschwerdestelle von eco: Wenn das privat organisierte Benachrichtigungsverfahren tatsächlich in 100% der Fälle erfolgreich ist, so ist das sehr zu begrüßen. Die Frage ist, in welchem Verhältnis die auf diese Art gelöschten Fälle zur Zahl der zugänglichen websites mit kinderpornographischen Inhalten stehen. Wenn z.B. täglich 1% dieser Seiten via Benachrichtigung zu löschen versucht wird und dies dann zu 100% gelingt, wären immer noch 99% online. Es bliebe also noch genügend Raum für schnelles (einstweiliges) Access-Blocking von Deutschland aus.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl