Frage an Hans-Peter Uhl von Franz L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Uhl,
in einer Pressemitteilung vom 30. März schreiben Sie: "In einem guten halben Jahr wird also zu klären sein, ob der einseitige Verzicht auf Internetsperren und der ausschließliche Verlass auf Löschungsversuche ein taugliches Mittel ist, um der Kinderpornographie im Internet entgegenzutreten." ( http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_tauglichkeit_von_internetsperren_wird_ergebnisoffen_geprueft/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__15337/Inhalte.aspx )
Darf ich Sie in diesem Zusammenhang um ihre Interpretation der Zwischenbilanz der sog. "Internet-Beschwerdestelle" des Internetverbandes Eco bitten, die wie folgt lautet:
"Die seit Mai 2009 fortgeschriebene Statistik der Beschwerdestelle verzeichnet für in Deutschland gehostete kinderpornografische Internetseiten eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Die Herunternahme erfolgt in jeweils binnen Stunden oder Minuten. Im Ausland gespeicherte Angebote sind zu 50 Prozent binnen 5 Tagen, zu 93 Prozent binnen zwei Wochen und der Rest danach offline." ( http://www.eco.de/verband/202_7615.htm )
Wie erklären Sie sich, dass sogar ein privatwirtschaftlicher Internetverband sehr wohl in der Lage ist, kinderpornographische Webseiten erfolgreich aus dem Internet zu entfernen? Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass das Bundeskriminalamt dabei nicht ebenso erfolgreich ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Loesten
Sehr geehrter Herr Loesten,
sicherlich ist das Löschen entsprechender websites die wirkungsvollste Methode, um den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Netz zu erschweren. Daher ist dies natürlich der wichtigste und vorrangig zu betreibende ´approach´. Die - wie ich finde - offene Frage ist, ob es als hinreichende Gesamtstrategie angesehen werden kann, einseitig auf Löschungsversuche zu vertrauen und zugleich Access-Sperren zu tabuisieren.
Privat initiierte und organisierte Löschungen - z.B. über eco - sind sehr zu begrüßen. Behördliche Access-Sperren würden zusätzlich das Element eines staatlichen Unwerturteils ins Geschehen einbringen.
Was Ihre Frage nach der Tätigkeit des BKA anlangt, verweise ich auf die Stellungnahme des BKA-Präsidenten, welche sinngemäß in folgendem Medienbericht wiedergegeben wird: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32284/1.html
Mit freundlichen Grüßen
Uhl