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Frage von Stefan M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Stefan M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich habe eine Frage zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Warum hat die Union dieses bürokratische Monsterum unterstützt? Meiner Erfahrung nach hat dieses Gesetz ausschliesslich negative Folgen.

Wenn ich als Unternehmer z.b. einen männlichen Mitarbeiter suche, kann ich das so nicht mehr in eine Stellenanzeige schreiben. Würde sich dann eine Frau bewerben und nicht eingestellt werden, könnte sie mich wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verklagen. Und dann wäre auch noch die Beweislast umgekehrt, d.h. nicht die Frau müßte beweisen, daß ich sie diskriminiert hätte, sondern ich müßte beweisen, daß ich sie nicht diskriminiert hätte, was praktisch unmöglich ist.

Aus diesem Grund kann man als Unternehmer heute nur noch völlig nichtssagende, politisch korrekte Stellenanzeigen aufgeben, um ganz sicher zu gehen, darin bloß niemanden zu "diskriminieren". Das hat widerum zur Folge, daß arbeitssuchende Menschen den Stellenanzeigen überhaupt nicht mehr entnehmen können, ob sie überhaupt ins Profil des jeweiligen Unternehmens passen oder nicht und deshalb unzählige Bewerbungen schreiben, die sie sich von vornherein hätten sparen können. Dass ich nun in der Stellenanzeige "Suche Mitarbeiter/in" schreiben muß ändert letztlich nichts daran, dass ich einen männlichen Mitarbeiter suche und deshalb sowieso alle Bewerbungen von Frauen aussortiert werden. Das Gesetz ist also vollkommen sinnlos und belastet sowohl Unternehmer als auch arbeitssuchende Menschen mit unnötig bürokratischem Aufwand.

Inzwischen lassen sehr viele Unternehmen schon grundsätzlich die Finger von Bewerbern, bei denen Gefahr bestehen könnte irgendwie in einen "Diskriminierungsverdacht" zu geraten. Das AGG ist vollkommen kontraproduktiv.

Wird sich die Union dafür einsetzen, dieses sozialistisch-bürokratische Monstrum in der schwarz-gelben Koalition wieder abzuschaffen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Maier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maier,

es ist wohl richtig, dass § 22 AGG eine Beweislastumkehr enthält, nach der der Angeklagte das Nichtvorliegen einer Diskriminierung beweisen muss. Jedoch muss ich auch darauf hinweisen, dass die Union in den Verhandlungen mit der SPD diese Regelung zur Beweislastumkehr entschärft hat.

Laut dem einschlägigen Rechtskommentar (Beck’scher Online-Kommentar vom Februar 2010) trifft den Kläger nun die volle Darlegungslast. Er hat alle Tatsachen vorzutragen, die den vom Diskriminierungsverbot umfassten Tatbestand erfüllen, insbesondere schlüssig darzulegen, dass er gegenüber einer anderen Person benachteiligt (ungünstig behandelt) worden ist. Bloße Mutmaßungen „ins Blaue hinein“ genügen hierfür freilich nicht. Die zunächst vorgesehene, niedrigere Schwelle der reinen „Glaubhaftmachung“ von Tatsachen ist für eine Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr ausreichend.

Nach wie vor kann im individuellen Rechtsverkehr jeder seinen Vertragspartner „nach Gutdünken“ auswählen. So darf z.B. ein Privatverkäufer seinen gebrauchten PKW grundsätzlich verkaufen, an wen er will, ohne dem Benachteiligungsverbot unter Anknüpfung an bestimmte Merkmale (Rasse, Religion, Alter usw.) zu unterliegen.

Die Regelung hat eine leidenschaftliche Debatte einigermaßen vernünftig befriedet. Die Probleme, von denen allgemein berichtet wird, scheinen längt nicht so gravierend wie ursprünglich befürchtet, so dass eine Rücknahme dieser Regelung nicht ansteht. Dies schließt Korrekturen nicht aus. Laut Koalitionsvertrag (Zif. 1.3, S.131) haben wir uns vorgenommen, das geltende AGG im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten zu überprüfen.

Im Übrigen wundere ich mich, dass Sie generell keine Frauen beschäftigen wollen. Ich frage mich, für welche Anstellung eine Frau prinzipiell - also ohne Ansehen ihrer konkreten Eignung oder Nichteignung - nicht in Frage kommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl