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Hans-Peter Uhl
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Michael B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich habe Ihre schöne Stadt München schon einige Male besucht. Wie der Sender n-tv berichtet, hat es vor zwei Tagen schon wieder einen Gewaltakt in der Münchener S-Bahn gegeben. http://www.n-tv.de/panorama/Jugendliche-pruegeln-Mann-nieder-article695726.html

Es ist für mich unfassbar das dort sogar Kinder-Gangs im Alter von 14-16 Jahren Erwachsene brutal niederschlagen.
Verfügt aus Ihrer Sicht der Staat in Bayern und München noch über das Gewaltmonopol?
Was hat die CSU bisher unternommen, nach dieser Anhäufung von Gewaltakten in München, diesem Irrsinn ein Ende zu bereiten?

Die Politik fordert vom Volk immer schnell die Zivilcourage, WO bitte schön ist denn eigentlich die Courage der Politiker mal die Augen zu öffnen und für einen Schutz der Menschen zu sorgen?

Freundliche Grüße
Michael Bartsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

selbstverständlich gilt das Gewaltmonopol des Staates in Deutschland, nicht zuletzt in Bayern. Jedes einzelne Gewaltverbrechen ist eines zu viel. Aber im Weltmaßstab ist München eine einmalig sichere Großstadt. Die Kriminalitätsbelastung liegt in Bayern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, gleichzeitig erzielen bayerische Polizeibehörden die bundesweit höchste Aufklärungsquote bei Straftaten.
Dies ist das Ergebnis einer langfristig angelegten Sicherheitsstrategie der Bayerischen Staatsregierung, die alle Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung umfasst. Kernpunkte der Sicherheitsstrategie sind Deeskalation durch Stärke (nicht: Beschwichtigung) und frühzeitiges Vorgehen gegen alle Verwahrlosungstendenzen in den Innenstädten.

Was die rechtlichen Fragen angeht, so bitte ich unsere Ankündigungen aus dem Wahlkampf zu vergleichen mit dem Koalitionsvertrag (Kompromiss mit FDP):

- „Wir wollen, dass das Jugendstrafrecht differenziertere Sanktionen vorsieht, um noch besser auf den einzelnen Täter einwirken zu können. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe die Anordnung eines „Warnarrests" möglich ist. Jugendliche Straftäter müssen frühzeitig - nicht erst nach einer langen kriminellen „Karriere“ - mit einem therapeutischen Gesamtkonzept ein Leben mit fester Struktur und Respekt vor Anderen lernen. Um die Verantwortung für das eigene Handeln bewusst zu machen, sind Jugendliche stärker zur Wiedergutmachung zu verpflichten. Für Täter ab einem Alter von 18 Jahren wollen wir bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zum Regelfall, das Jugendstrafrecht zur Ausnahme machen. Wir treten dafür ein, das Fahrverbot oder die Verhinderung des Erwerbs eines Führerscheins als eigenständige Sanktion im Jugendstrafrecht zu verankern und den Anwendungsbereich auf alle Arten von Straftaten zu eröffnen.“ (CDU/CSU-Regierungsprogramm 2009, S. 55)

- „Wir wollen Jugendkriminalität mit wirksamen Maßnahmen begegnen und alle Anstrengungen unternehmen, um ihren Ursachen entgegenzuwirken. Dazu wollen wir Präventionskonzepte stärken und ausbauen, unter Einbeziehung aller Verantwortlichen erzieherische Ansätze verbessern sowie Vollzugsdefizite bei der konsequenten Durchsetzung des geltenden Jugendstrafrechts abbauen. Wir erkennen den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts als besonders wichtig an. Zur Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender werden wir den Warnschussarrest neben der Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung einführen. Junge Straftäter erhalten damit bereits zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt und zugleich eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung. Im Jugendstrafrecht erhöhen wir die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre Jugendstrafe.“ (CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag, S. 72)

Wie Sie sehen, sind CDU und CSU diejenigen politischen Kräfte, die sich (oft gegen politischen Widerstand) für einen wirkungsvollen Schutz der Bürger vor Gewalt und jedweder Kriminalität einsetzen - bewährt und seit Jahrzehnten verlässlich.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl